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Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende

 

 

Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 über die Widerspruchseregelung bei der Organspende

 

Das von Äpol unterstützte Abstimmungskomitee «Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung» (www.organspende-nur-mit-zustimmung.ch) bedauert die Annahme der Widerspruchsregelung. Nun sind die Befürworter beim Wort zu nehmen: Der Bund hat sicherzustellen, dass die ganze Bevölkerung über das «Widerspruchsmodell» informiert und über die Organentnahmeoperation aufgeklärt wird, damit sie sich gut informiert und selbstbestimmt für oder gegen eine Organspende entscheiden kann (informed consent).

 

Es wird jedoch schlichtweg unmöglich sein, jede erwachsene Person in der Schweiz über die Organentnahmeoperation aufzuklären und sicherzuzstellen, dass sie die Aufklärung auch verstanden hat. Zu behaupten, dies sei möglich, ist unehrlich. Es wird zwangsläufig zu Organentnahmen gegen den Willen von Betroffenen kommen.

Nach Inkraftsetzung des Widerspruchsregelung (voraussichtlich 2025) werden wir mit einer repräsentativen Umfrage nachweisen, dass nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner umfassend informiert sind. Und wir werden fordern, dass das Gesetz bis zum Erreichen dieses Ziels ausser Kraft gesetzt wird.

Wir nehmen Bundesrat Berset beim Wort: «Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender.» (Pressekonferenz 22.02.2022)

PS: Der Bundesrat sollte der Bevölkerung klaren Wein einschenken und einräumen, dass er sich mit der Widerspruchsregelung verrannt und etwas versprochen hat, das nicht eingehalten werden kann.

 

Vollständiger Kommentar des Abstimmungskomitees


 



Organspende zu Ende denken

 


Warum Organspenden am Lebensende nicht durchgeführt werden dürfen

1. Aus biologischer Sicht ist die Organentnahme eine Tötung

"Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind."

(Transplantationsgesetz Art. 9, Todeskriterium)

Diese juristische Todesdefinition wurde unter anderem eingeführt, damit Menschen mit ausgefallenen Hirnfunktionen (Hirntote) für tot erklärt und ihnen ungestraft Organe zur Transplantation entnommen werden können.

Sie entstand nicht aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über Sterben und Tod, sondern sie ist eine gesellschaftliche Übereinkunft.

Aber diese 2007 eingeführte Todesdefinition verneint die biologische Realität. Darum ist sie falsch.
 

Bei Hirntoten ist nur das Hirn tot, der restliche Körper lebt, das Herz schlägt. Bei Hirntoten sind nur 3% des Körpers tot, 97% leben.

 

Solange bei einem Lebewesen das Herz schlägt, ist es nicht tot. Es ist erst tot, wenn alle Lebensfunktionen des Körpers zum Stillstand gekommen sind.

Die Organentnahme erfolgt also nur laut Gesetz nach dem Tod. Biologisch betrachtet - und das ist die Realität - erfolgt sie vor dem Tod, während dem Sterben, und führt zum Tod.

Hirntote liegen nach einem Hirnschlag oder Unfall mit schwerer Kopfverletzung im Spital auf einer Intensivstation. Sie sind warm, werden beatmet, ihr Herz schlägt und sie sehen aus wie Schlafende.

 

Ist eine hirntote Frau schwanger, kann sie noch über Monate am Leben erhalten werden und sie kann ihr Kind austragen.

 

Nachdem Hirntote für tot erklärt wurden, werden sie in den Operationssaal gebraucht, wo ihnen unter Vollnarkose in einer rund sechsstündigen Operation die Organe entnommen werden.

Würden sie keine Vollnarkose erhalten, könnte es beim Aufschneiden des Körpers zu Blutdruckanstieg, Herzrasen, kaltem Schwitzen, Tränen der Augen und Bewegungen mit Armen und Beinen kommen.

Das sind Reaktionen auf Schmerzen, die durch Rückenmarksreflexe gesteuert werden. Nach heutiger Lehrmeinung können diese Schmerzen nicht mehr gespürt werden, weil das Hirn bereits vorher ausgefallen ist. Wissenschaftlich beweisen lässt sich das aber nicht.

Das Herz muss vor dem Herausschneiden mit Medikamenten gelähmt werden, damit es aufhört zu schlagen. Später wird es im Empfänger mit einem Stromstoss wieder in Gang gesetzt.

Organspenderinnen und Organspender werden bei lebendigem Leib die Organe aus dem Körper geschnitten. Dadurch werden sie getötet.

(Wobei im Wesentlichen nur ihre Muskeln und Knochen getötet werden. Ihre Organe bleiben ja am Leben.)

 

Das Herausschneiden der Organe mit Todesfolge während sechs Stunden durch mehrere Ärzteteams inmitten aufwendigster Technik im Operationssaal ist eine traurige und für viele Menschen verstörende Vorstellung. Das ist eine massive Verletzung der Würde eines Menschen. Dieser Eingriff ist ein Vergehen gegen die Menschlichkeit.

Menschen dürfen andere Menschen nicht töten - selbst nicht, um Dritten zu helfen.

Jedes menschliche Leben muss unantastbar sein.

 

PS: Weil also die Spender lebendig sind, wenn man ihnen die Organe entnimmt, heisst das auch, dass sich daraus ganz andere Schlussfolgerungen ergeben, als wenn sie bei der Entnahme tot gewesen wären. Befürworter, die geglaubt hatten, Organspender seien bei der Entnahme tot, müssen die Organspende neu denken. Es gilt zum Beispiel auch zu verstehen, was es heisst, dass Spender nicht vollständige sterben. Mehr dazu weiter unten.

2. Wir wissen nicht, ob Spenderinnen und Spendern durch die Transplantation ihrer Organe am Lebensende Leid zugefügt wird. Darum dürfen diese Eingiffe nicht duchgeführt werden.

Franz Immer ist CEO von Swisstransplant, der nationalen Stiftung für Organspende. Er sagt: "Ich bin mir aber sicher, dass der Spender von den Vorgängen nichts mitbekommt und man ihm kein Leid zufügt."

 

Dies aber ist lediglich eine Annahme. Niemand kann sich sicher sein, dass Spender von der Organentnahme nichts mitbekommen und ihnen kein Leid zugefügt wird, denn dies lässt sich nicht wissenschaftlich beweisen.

Die heute geltende wissenschaftliche, evidenzbasierte Medizin verlangt aber, dass die Risiken und Nebenwirkungen jeder Operation erforscht sind und ärztliches Handeln auf Wissen und nicht auf Annahmen basiert.

 

Dass es der Transplantationmedizin heute erlaubt ist, Organtransplantationen am Lebensende durchzuführen, ohne den Nachweis zu erbringen, dass Spendern kein Leid zugefügt wird, ist ein Skandal.

Diese Eingriffe sind gefährlich und müssen umgehend gestoppt werden.

PS: Die Wissenschaft lehrt, nur zu glauben, was bewiesen werden kann und offen zu bleiben und nie a priori etwas auszuschliessen.

 

PPS: Die Medizin hat sich in der Vergangenheit immer wieder geirrt, weil ihr Handeln auf Annahmen und nicht auf Wissen beruhte. So wurden bei Neugeborenen noch bis in die 1980er-Jahre Beschneidungen ohne Betäubung durchgeführt, weil die Medizin zu wissen glaubte, Neugeborene hätten infolge Unreife des Hirns noch kein Schmerzempfinden.

PPPS: Man mag einwenden, dass es doch sehr unwahrscheinlich sei, dass Spendern Leid zugefügt werde, schliesslich sei ihr Hirn tot und sie könnten nichts mehr wahrnehmen. Aber erstens lässt sich dies, wie gesagt, nicht beweisen und zweitens gilt es zu bedenken, dass die Faktenlage doch absolut aussergewöhnlich ist: Menschen werden bei lebendigem Leib Organe aus dem Körper geschnitten und an verschiedenen Orten weiterleben gelassen. Gewissermassen wird der Aggregatzustand dieses Menschen verändert, von einem Leben "an einem Stück" zu einem Leben "in mehreren Stücken", von fest zu flüssig sozusagen.

 

Dieser Eingriff nie dagewesenen Ausmasses in den lebenden Körper eines Menschen soll für ihn bedeutungslos sein? Wenn es irgendwo einen wissenschaftlichen Beweis braucht, dass ein Eingriff keinen Schaden anrichtet, dann ganz bestimmt hier.

PPPPS: Nehmen Hirntote war, wenn Teile von ihnen an verschiedenen Orten leben? Lebt der Spender im Empfänger weiter?

Dieser Ansicht ist der Schriftsteller David Wagner, der mit einer fremden Leber lebt. Er fühlt sich seit der Lebertransplantation nicht mehr alleine in seinem Körper: "(Wir) leben noch ein bisschen, du durch mich und ich durch dich". Und er sagt, dass die Spenderin im Geiste zu ihm spricht: "... schreib diesen Satz, diesen hier, ja, genau den, den Sie nun gerade lesen." Die Personen, die von "seiner" Spenderin auch ein Organ erhalten haben, empfindet er als seine Transplantationsgeschwister (Seite 3).


 

Was die Medizin wissen müsste, um Organtransplantationen am Lebensende rechtfertigen zu können

 

1. Die Medizin müsste wissen, ob hirntote Menschen und Sterbende erlebnisfähig sind,

ob sie also von der Organtransplantation etwas mitbekommen. Das aber weiss sie nicht. Es gibt keine Beweise, dass diese Menschen nichts wahrnehmen.

Die von der Nahtodforschung beschriebenen unerklärlichen ausserkörperlichen Wahrnehmungen von Menschen, die bewusstlos waren und reanimiert wurden, zeigen zudem, dass die Medizin heute die Verknüpfung von Hirn und Bewusstsein nicht genau kennt. Der Mensch ist nicht abschliessend erforscht. 

 

2. Die Medizin müsste wissen, dass nur das Sterben des Hirns für den Menschen von Bedeutung ist

Das aber weiss sie nicht. Sie nimmt es nur an. Sie geht zum Beispiel davon aus, dass eine Seele, sofern es denn eine gibt, den Körper beim Hirntod verlässt und dass darum nach dem Hirntod Organe entnommen werden können, ohne Spendern Leid zuzufügen. Die Medizin nimmt auch an, dass das Sterben des übrigen Körpers, inklusive der vielen Nervenzellen im Bauch, auch Bauchhirn genannt, bedeutungslos sei.

Eine hypothetische Seele könnte den Körper selbstverständlich auch erst später, zum Beispiel beim Absterben der Herzzellen oder der letzten Zellen im Körper überhaupt, verlassen. Die Seele könnte also wähend der Organentnahmeoperation noch an den Körper gebunden sein und leiden.

 

PS: Beim natürlichen Tod sterben nach dem Herzstillstand die Hirnzellen innert weniger Minuten, die Zellen der übrigen Organe innert 30-120 Minuten und die letzten Zellen, die Knorpelzellen, erst nach mehreren Tagen.

PPS: Die Existenz einer unsterblichen Seele kann weder bewiesen, noch ausgeschlossen werden. Die Medizin muss folglich von der Existenz einer unsterblichen Seele ausgehen und entsprechend handeln, damit sie Menschen mit Sicherheit kein Leid zufügt.

3. Die Medizin müsste beweisen, dass das unvollständige Sterben des Körpers und das Weiterleben von Körperteilen in anderen, fremden Menschen für Spender keine negative Folgen hat

Es ist ja nicht so, dass die Organe im Körper der Spendenden sterben und nach der Transplantation in den Empfängern wieder zum Leben erweckt werden. Nein, die Organe werden lebend transplantiert.

Es wird also nicht nur Materie, sondern auch Leben, weitergegeben. Und das Leben der Spender geht in den transplantierten Organen mit ihrer einzigartigen, persönlichen DNA weiter, bis die Organe schliesslich nach Monaten oder Jahren im Empfänger gestorben sind.

Menschen mit einem transplantierten Organ sind darum genetisch Chimären. In ihnen lebt das Erbgut zweier verschiedener Individuen. Eine transplantierte Leber zum Beispiel produziert Eiweissstoffe, die für den Spender typisch sind.

Es gibt Transplantierte, die das Gefühl haben, ihre Persönlichkeit habe sich seit der Tranplantation verändert und in ihnen lebten zwei Personen. Wird mit dem Organ auch Bewusstsein transplantiert? Lebt der Spender sozusagen als zweites Ich im Körper des Empfängers weiter (vgl. hier und hier)? Die Medizin hat kein Wissen darüber, was es für "verstorbene" Spender bedeutet, wenn Körperteile von ihnen in fremden Menschen leben.

 

Was aber ist Leben, was macht ein Organ lebendig?

Die Seele? Könnte es sein, dass die Seele, solange das Organ lebt, an das irdische Dasein gebunden bleibt und daran gehindert wird, einer möglichen Bestimmung im Jenseits zu folgen? Ist ein solcher Zustand eine Tortur für die Seele? Das alles lässt sich wissenschaftlich nicht ausschliessen.


Warum sind Organtransplantationen am Lebensende heute überhaupt erlaubt?
Darüber lässt sich nur spekulieren. Wichtige Merkmale aber sind:

1. Zum Erreichen ihrer Ziele gilt für die Transplantationsmedizin offensichtlich die Devise "der Zweck heiligt die Mittel". Sie setzt sich selbstherrlich über ethische, wissenschaftliche und - wie neulich bei der Widerspruchsregelung - demokratische Grundprinzipien hinweg. Selbstreflexion ist ihr offenbar fremd. Auf Kritik reagiert sie oft mit Aggression oder Diskussionsverweigerung.
Bereits vor gut fünfzig Jahren, anlässlich der ersten Herztransplantation durch Dr. Barnard in Kapstadt, Südafrika, sprachen ärztliche Kritiker von "massloser Hybris". Das trifft den Nagel auf den Kopf. Die Transplantationsmedizin unterliegt einer extremen Form der Selbstüberschätzung. Leider konnte sie bis heute nicht gestoppt werden. 

2. Der Zweck der Transplantationsmedizin ist klar sichtbar und kann gut vermarktet werden. Unter uns leben Menschen, deren Leben durch eine Organtransplantation gerettet wurde und die zum Beispiel dank eines transplantierten Herzen oder einer Leber manchmal mehr als 20 Jahre weiterleben können oder die dank der Transplantation einer Niere eine deutlich bessere Lebensqualität haben.

3. Die Kehrseite der Transplantationsmedizin hingegen - die Tötung im Operationssaal und die allfälligen Folgen der Missachtung der Regeln der Wissenschaft - liegt hinter Spitalmauern verborgen oder liegt im grossen, unbekannten Mysterium von Sterben und Tod. Das ist schwieriger zu erkennen.

4. Die Transplantationsmedizin ist ein grosses Geschäft. Davon profitieren Spitäler, Ärzte und Ärztinnen, Krankenkassen und insbesondere die Pharmaindustrie. Personen mit einem fremden Organ müssen lebenslänglich Medikamente gegen die Abstossung (Immunsuppressiva) einnehmen. Diese Medikamentengruppe war mit 1.2 Mrd. Franken Kosten 2021 die teuerste.

5. Die Profiteure bilden eine grosse, finanzstarke Gruppe, die seit vielen Jahren Propaganda für die Organspende macht. Sie hat sogar erreicht, dass der Staat die Transplantationsmedizin mit einem jährlichen Milionenbudget unterstützt.
Kritiker der Organtransplantation am Lebensende hingegen bilden eine kleine Gruppe unabhängiger Personen, die durch keine grossen Organisationen unterstützt wird.

6. Transplantationmedizin ist Spitzenmedizin. Mit ihr ist viel Prestige verbunden. Jedes Land, jede grosse Klinik, viele Ärzte und Ärztinnen wollen damit Prestige erlangen.

7. Die Ärzteschaft, insbesondere die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW, ist nicht willens oder nicht fähig zu erkennen, dass diese Eingriffe gegen ihre eigenen wissenschafltlichen Regeln und Standards verstossen. Die Ärzteschaft ist nicht willens, ihre Regeln durchzusetzen, die Kolleginnen und Kollegen der Transplantationsmedizin zu stoppen und Sterbende vor diesem gefährlichen Eingriff und Vergehen gegen die Menschlichkeit zu schützen.

8. Der Mensch befasst sich ungern mit dem eigenen Tod. Es ist darum schwierig, der Zivilgesellschaft diesen eklatanten Missstand näherzubringen und sie zum Handeln zu bewegen.




Falls Sie an unserer Einschätzung zweifeln, beantworten Sie bitte folgende Fragen:

 Können von Toten lebende Organe entnommen werden?

Ist der Mensch tot, wenn seine Organe weiterleben? Schliesslich wird mit der Transplantation von lebenden Organen nicht nur Materie, sondern auch Leben weitergegeben.

Kann die Transplantationsmedizin nachweisen, dass es für Sterbende keinen Unterschied macht, ob der ganze Körper stirbt oder nicht?
 
Weiss die Wissenschaft, ob das Weiterleben von Teilen des Körpers ohne Hirn, verteilt auf fremde Körper, für Spender Folgen hat?

Wie sind Körper und Geistig-Seelisches miteinander verbunden?
 
Erlöscht das Geistig-Seelische beim Tod?

Wann erlöscht es, oder, falls es nicht erlöscht, wann löst es sich vom Körper? Beim Tod des Hirns oder erst später, zum Beispiel in den Stunden nach dem Herzstillstand? Ist die Loslösung vor der Organentnahmeoperation beendet?

Können Organe ohne das Geistig-Seelische des Spenders weiterleben?

Sind Sterben und Tod genügend erforscht, um Organtransplantationen am Lebensende zu verantworten?

 

"Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr."
Prof. Rudolf Pichlmayr, Transplantationsmediziner, 1987









 
 
 



Was genau passiert bei der Organspende am Lebensende?

"Leben-Retten-mit-Organen-aus-Toten" ist leider nur ein schöner Traum, verbreitet von der Transplantationslobby. Die Realität sieht ganz anders, erschreckend, aus.
 
Organspender mit primärem Hirnversagen (wir verwenden die Bezeichnung Hirnversagen anstelle der missverständlichen Bezeichnung Hirntod) sind bei der Organentnahme noch lebendig, ihr Herz schlägt noch. Ihnen werden bei lebendigem Leib die Organe aus dem Körper geschnitten (Explantation).

Organspender am Lebensende sind also bei der Organentnahme nicht, wie viele Leute glauben, kalte Leichen wie aus dem Fernsehen.
 
Ist in der Organspendewerbung die Rede, dass Oranspender tot seien, dann sind Menschen mit Hirnversagen gemeint.
 
Seit 2007 gelten Menschen mit Hirnversagen, obwohl ihr Körper noch lebt, in der Schweiz als ganz tot.
 
Sie werden als Leichen bezeichnet und ihnen dürfen Organen entnommen werden (Transplantationsgesetz Art. 9, Todeskriterium: Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind.)

 






Es gibt 2 Arten von Organspenden "nach dem Tod":
die Spende nach primärem Hirnversagen und diejenige nach sekundärem Hirnversagen fünf Minuten nach Herzstillstand.

Organspende nach primärem Hirnversagen
(Donation after Brain Death, DBD)

Bei dieser häufigeren Art der Organspende ist das Hirn des Spenders meist durch eine Hirnblutung oder einen Unfall mit schwerer Kopfverletzung ausgefallen.

Diese Menschen liegen auf der Intensivstation, sie sind beatmet, ihr Herz schlägt und ihre Haut ist rosig und warm. Sie sehen aus wie Schlafende.
 
Trotzdem gelten sie laut Gesetz als tot und werden als Leichen bezeichnet.

Bei diesen Menschen ist aber nur das Hirn, also 3% des Körpers ausgefallen. Die restlichen 97% des Körpers mit allen anderen Organen leben noch.

In diesem Zustand werden sie in den Operationssaal gebracht, wo ihnen inmitten aufwändigster Technik in einer rund sechsstündigen Operation unter Vollnarkose die lebenden Organe aus dem Körper geschnitten werden.

Die Vollnarkose wird verabreicht, um die psychische Belastung des Operationteams zu reduzieren.

Denn erhalten diese Menschen für die Organentnahme keine Vollnarkose, reagiert ein Teil von ihnen beim Aufschneiden des Körpers mit Schwitzen, Blutdruck-, Pulsanstieg, Tränen der Augen und Abwehrbewegungen mit Armen und Beinen.
 
Das sind Schmerzreaktionen, die über Rückenmarksreflexe gesteuert werden. Da das Hirn ausgefallen ist, können sie gemäss heutigem Wissen nicht mehr wahrgenommen werden. Wissenschaftlich beweisen lässt sich das aber nicht.

Die Organe werden also nicht, wie viele glauben, von Leichen, wie wir sie seit Jahrhunderten kennen, in Leichenhallen kurz vor der Kremation oder Beerdigung entnommen.

Dies muss ja so sein, denn es können nur lebende und keine toten Organe verpflanzt werden. Organe von Toten sind tot und können nicht wieder lebendig gemacht werden. Organempfänger aber brauchen lebendige Organe.

Menschen mit primärem Hirnversagen sind nicht tot, sondern am Sterben. Statt im Kreise ihrer Angehörigen zu sterben, werden sie auf dem Operationstisch durch die Organentnahme getötet.

Auch der Totenfrieden dieser Spender wird damit massiv gestört (es dauert nach dem Herzstillstand ca. 7 Tage, bis die letzten Zellen im Körper gestorben sind).

So unglaublich es klingen mag, aber heute wird diesen Organspendern das lebende Herz aus der Brust geschnitten.

In unseren Augen sind solche Explantationen, das heisst die Organentnahme bei lebendigem Leib mit Todesfolge, und die anschliessende Organtransplantation kein Akt der Nächstenliebe, sondern ein Vergehen gegen die Menschlichkeit.
 
 Menschen dürfen Menschen nicht töten, auch nicht, um Dritten zu helfen. Das Leben von Spendern darf nicht unwert und das von Empfängern wertvoll sein.

Jedes menschliche Leben muss unantastbar sein.





Organspende nach Herzstillstand
(mit sekundärem Hirnversagen, Donation after Cardiac Death, DCD, siehe dazu auch unsere Petition an den Bundesrat)
 
Diese Art der Organspende ist in Deutschland verboten mit der Begründnung, dass Menschen fünf Minuten nach Herzstillstand oft reanimierbar und damit noch nicht tot sind.
 
Bei dieser selteneren Art der Organspende werden schwerkranke Menschen mit aussichtsloser Prognose in den Operationssaal gebracht, wo, auf Wunsch auch im Beisein der Angehörigen, die lebenserhaltenden Massnahmen gestoppt werden und gewartet wird, bis das Herz aufhört zu schlagen.
 
Das Hirn wird in der Folge nicht mehr durchblutet und stirbt ab (sekundärer Hirntod).
 
Nach dem Herzstillstand werden die Angehörigen aus dem Raum gebeten und exakt fünf Minuten später das Hirnversagen festgestellt und der Spender für tot erklärt.
 
Danach wird er wieder intubiert, beatmet und mit der Organentnahme begonnen.
 
Sofort nach Eröffnen des Körpers werden die Halsschlagadern abgeklemmt (Mitteilung Renato Lehnherr anlässlich Ärztefortbildung 2018). Sind sich die Ärzte selber nicht sicher, ob der Spender zuvor wirklich tot war?
 
2018 wurde die Wartezeit zwischen Herzstillstand und Organentnahme von zehn auf fünf Minuten reduziert.

Neueste Forschungsresultate wecken aber schwere Bedenken, dass die Funktionen des Hirns beim Menschen 5 Minuten nach Herzstillstand irreversibel ausgefallen sind, wie vom Transplantationsgesetz gefordert.

Das würde bedeuten, dass gemäss Transplantationsgesetz auch diese Spender getötet werden.

Vor der Einführung des Hirntods als neue Todesdefinition bezeichnete das Aussetzen von Herzschlag und Atmung den Zeitpunkt des Todes.
 
Für viele Menschen, die Sterbende begleiten, entspricht dieser Zeitpunkt auch heute intuitiv dem Todeseintritt.  

Nach Aussetzen von Herzschlag und Atmung dauert es aber, wie gesagt, noch ungefähr 7 Tage, bis die letzten Zellen im Körper gestorben sind.

Diese Zeitspanne wird von der Wissenschaft als intermediäres Leben bezeichnet. Sie ist der letzte Abschnitt des Lebens.

Am Anfang dieser Zeitspanne, in den ersten Minuten nach dem Herzstillstand, sind die Organe noch lebendig und können transplantiert werden.



Die Organtransplantation am Lebensende ist kein sicherer Eingriff. Bei beiden Arten von Organspende kann nicht nachgewiesen werden, dass Organspendern durch diesen Eingriff nicht geschadet wird.

Indem die Transplantationsmedizin behauptet, die Organe würden Spendern postmortal entnommen, willl sie uns auch sagen, dass diesen Menschen, da sie ja tot seien, nicht mehr geschadet werden könne und dass Organspenden am Lebensende somit unbedenklich seien.

Die medizinische Forschung kann heute keine Aussagen über die Erlebnisfähigkeit von Menschen mit Hirnversagen und Sterbenden machen. Niemand kann mit Sicherheit sagen, dass diese Menschen nichts wahrnehmen.
 
Ebenso kann die befremdende, implizite Annahme der Transplantationsmedizin, dass nur das Sterben eines Organs - des Hirns - für das Sterben des Menschen bedeutsam sei und das Sterben der restlichen 97% des Körpers nicht, wissenschaftlich nicht bewiesen werden.

Auch sind die Risiken und Nebenwirkungen von Organtransplantationen am Lebensende für Spender nicht bekannt, denn verstorbene Spender können nicht mehr untersucht werden.
 
 Um die Patientensicherheit zu gewährleisten ist aber gemäss den Regeln der wissenschaftlichen Medizin die Kenntnis von Risiken und Nebenwirkungen Voraussetzung für jeden Eingriff.

Was ist mit der Seele?
Die Transplantationsmedizin geht davon aus, dass die Seele, sofern es eine gibt, mit dem Hirnversagen den Körper verlässt. Auch dies ist lediglich eine Annahme, auch das kann wissenschaftlich nicht belegt werden.
 
Eine hypothetische Seele könnte den Körper auch erst später, zum Beispiel, wie das viele Leute glauben, in den ersten Stunden nach dem Herzstillstand, also postmortal, verlassen.

Es gibt auch keine wissenschaftlichen Forschungsresultate, die besagen, dass das Bewusstsein im Hirn lokalisiert ist, an dieses gebunden ist und mit dem Hirnversagen erlischt.

Aufgrund mangelnden Wissens über Sterben und Tod sind Organspenden am Lebensende wissenschaftlich nicht vertretbar. 
Indem die Transplantationsmedizin ohne genügendes Wissen in die Prozesse von Sterben und Tod eingreift, verlässt sie den Pfad der wissenschaftlichen Medizin und verstösst gegen deren Regeln. Damit überschreitet sie eine rote Linie. Das ist unhaltbar.




Es gibt Sachverhalte, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Organspendern durch Organtransplantationen geschadet wird:

Der Mensch ist fraglos nicht abschliessend erforscht. Mit dem Vorhandensein von Unentdecktem muss gerechnet werden.

Der natürlichen Sterbeprozesses wird massiv gestört.
Menschen mit primärem Hirnversagen werden bis zur Organentnahme nicht sterben gelassen und noch bis zu 72 Stunden künstlich am Leben erhalten. Schlussendlich werden sie durch das Herausschneiden von Organen aus ihrem Körper getötet.
Auch Menschen, bei denen fünf Minuten nach Herzstillstand Organe entnommen werden, sind möglicherweise bei der Organentnahme noch nicht tot und sie werden durch die Organentnahme getötet. Mit Sicherheit aber wird bei ihnen der Totenfrieden, das intermediäre Leben, gestört.

Organspender sterben nicht vollständig, weil ein Teil ihres Körpers, die gespendeten Organe, weiterlebt. Sie erleiden ein unvollständiges Sterben. Es ist nicht so, dass die zu transplantierenden Organen im Körper der Spender sterben und anschliessend im Empfängerkörper reanimiert werden. Nein, diese Organe sterben nicht. Sie werden lebend transplantiert.
Die medizinische Forschung kann heute keine Aussagen über die Auswirkungen dieser Veränderung des Sterbeprozesses, dieses unvollständigen Sterbens machen.

Teilweises Weiterleben:
Andererseits leben Spender, weil sie nicht vollständig sterben, mit einem Teil ihres Körpers verteilt auf mehrere, fremde Empfängerkörper weiter. Auch über mögliche Auswirkungen dieses Weiterlebens von Körperteilen auf den "verstorbenen" Spendern kann die medizinische Forschung heute keine Aussagen machen.





Die heutige Todesdefinition, wonach das Hirnversagen den Tod des Menschen bedeutet, basiert auf einer gesellschaftlichen Übereinkunft und nicht auf wissenschaftlichen Fakten. Die heutige Todesdefinition widerspricht der naturwissenschaftlichen Todesdefinition und der  Bedeutung des Wortes "tot". Das ist gefährlich, unlogisch und täuscht die Bevölkerung.

Das Hirnversagen wird zwar mit wissenschaftlichen Methoden festgestellt, die Todesdefinition selbst aber ist nicht wissenschaftlich begründet. Sie wurde nicht aufgrund neuer wissenschaftlicher Forschungsresultate eingeführt und es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die beweisen, dass der Ausfall der Hirnfunktionen den Tod des Menschen bedeuten.

Die heutige Todesdefinition ist eine gesellschaftliche Übereinkunft. Der Gesetzgeber, das Parlament, hat 2004 im Transplantationsgesetz verfügt, dass diese neue Todesdefinition gilt.
Bereits 1968 hatte ein Ad-hoc Komitee der Harvard Universität (USA) Hirntote für tot erklärt. 1969 folgte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften dieser Ansicht. In ihren "Richtlinien für die Definition und die Diagnose des Todes" begründete sie den Entscheid damit, dass "die Entwicklung der Reanimationstechnik es notwendig gemacht hat, die biologischen Kriterien des menschlichen Todes neu festzulegen" (weshalb genau? eine detaillierte, schlüssige Begründung fehlt). Neben der Absicht, schwerkranken Menschen mit Organtransplantationen helfen zu können, ging es sicherlich auch darum, im internationalen Wettbewerb der Spitzenmedizin nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Diese neue Todesdefinition aber ist nicht richtig, denn sie widerspricht der Bedeutung des Wortes "tot" und der naturwissenschaftlichen Todesdefinition. Letztere definiert den Tod als "Zustand eines Organismus nach Erlöschen aller Lebensfunktionen". Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Todesdefinition zu velassen.
Zum Zeitpunkt der Organentnahme sind noch nicht alle Lebensfunktionen erloschen, bis auf das Hirn lebt der ganze Körper mit allen Organen noch. Es sind also Sterbende und nicht Tote, denen die Organe entnommen werden.

 
Beenden wir den Irrtum, dass Organspenden am Lebensende vertretbar sind. Stoppen wir diese Eingriffe.


 
 
 
PS: Auch Angehörige können zu Opfern werden
Zitat von der Website www.initiative-kao.de: "KAO ist eine Initiative gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem ihre Kinder beerdigt waren, haben sie begriffen, wozu sie ja gesagt hatten. Sie haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie sie es sich vorgestellt hatten. Ihre Entscheidung haben sie daher bitter bereut. Durch ihre Zustimmung waren ihre Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie ihrer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt allein gelassen und einer Organentnahme überantwortet, die hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien. In dieser Situation haben sie sich entschlossen, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass andere Eltern unter ähnlichen Umständen davor bewahrt werden, unvorbereitet wie sie mit der Frage der Organspende konfrontiert zu werden."

 

Gegen Organspende
Aktuell

NEWS

20 min, 11.02.2023: Arzt kritisiert Organspende-Kampagne des Bundes – «einseitig und unvollständig»

Der Bund appelliert an die Bevölkerung, ihren Willen zur Organspende festzuhalten. Doch die Infokampagne sei unvollständig, sagt Organspende-Kritiker Alex Frei.

 

Nebelspalter, 25.01.2023: Transplantations-Gegner: "Die Organentnahme ist eine Tötung". Interview mit Alex Frei von Äpol.

 

Schweizerische Ärztezeitung, 07.12.2022: Organtransplantationen am Lebensende verstossen gegen die Regeln und Standards der Wissenschaft

Replik von Alex Frei von Äpol auf einen Artikel von Swisstransplant über die Nachbefragung zur Volksabstimmung vom Mai 2022 zur Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Autorinnen und der Autor schrieben: «Ebenfalls hat ja gestimmt, wer der Wissenschaft [...] vertraut.»

 

Auch die WOZ hat am 16.9.2021 über die Kritik an der Widerspruchsregelung berichtet und Äpol erwähnt.

 

Der K-Tipp berichtete am 8.9.2021 über die Kritik an der Widerspruchsregelung und erwähnt, dass ÄPOL wiederholt vergeblich eine öffentliche Diskussion über die Hirntodproblematik fordert.

 

Am 5.8.2021 haben wir allen Mitgliedern der Gesundheitskommission des Ständerates unser Argumentarium gegen die Widerspruchsregelung bei der Organspenden zugesandt. Die Kommission hat dann am 9.8.2021 die Volksinitiative "Organe spenden-Leben retten" und den Gegenvorschlag des Bundesrates beraten und den Gegenvorschlag mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Aufgrund dieses Entscheids wird das Plenum des Ständerates den Gegenvorschlag des Bundesrates vermutlich annnehmen und die Initianten werden, wie angekündigt, die Initative zurückziehen. Damit soll eine Volksabstimmung umgangen werden.

Das Mitglied der Kommission Ständerat Hegglin von der Mitte hatte zugesichert, dass er unsere Argumente in seine Überlegungen und Entscheide einbeziehen werde. Möglicherweise haben sich auch die beiden Vertreter der SVP, die ja unter anderem aufgrund unserer Argumente die Widerspruchsregelung im Nationalrat ablehnte, gegen die Widerspruchsregelung ausgesprochen.

 

7.8.2021 Antwort des Bundesrates vom 31.5.2021 auf unsere Petition "Für ein Moratorium von Organspenden nach Herztod"

Zusammenfassend hält Frau Dr. theol. Arz de Falco, Vizedirektorin des BAG, fest: "Unseres Erachtens stellen die in der Petition zitierten Studien den sicheren Nachweis des Todes nach einem Kreislaufstillstand gemäss den Vorgaben des Transplantationsgesetzes nicht in Frage."

 

5.5.2021 Der Nationalrat in der "Organe-Spenden-Leben-Retten-Blase"

Er hat in seiner Sitzung vom 5.5.2021 der Volksinitiative "Organe Spenden-Leben Retten" knapp zugestimmt. Den Gegenvorschlag des Bundesrates, der ebenfalls die Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen will, hat er mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen.

Mit dieser Regelung werden alle Personen in der Schweiz zu Organspendern, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben. Dadurch gelten die durch die Bundesverfassung garantierten Rechte auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit des Körpers nur noch, wenn sie eingefordert werden. Das widerspricht den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie und ist eine inaktzeptable Umkehr unserer Rechtsordung.

Zusammen mit anderen Personen ausserhalb der Blase ist es uns gelungen, über Nationalrat von Siebenthal (SVP) wenigstens die Mehrheit der SVP vom Unsinn dieser Widerspruchsregelung zu überzeugen.

Jetzt geht das Geschaft in den Ständerat, wo wir natürlich wieder versuchen werden, Einfluss zu nehmen.

 

8.5.2021 Unsere Petition an den Bundesrat "Für ein Moratorium von Organspenden nach Herztod" haben wir am 04. Mai mit 2328 Unterschriften eingereicht. CH Media hat dies in einem Artikel über die Organspendeinitiative erwähnt. Trotz unserer Pressemeldung über ein Medienportal hat leider kein weiteres Medium darüber berichtet. Hier finden Sie die Antwort des Bundesrates, siehe auch News vom 7.8.2021.

 

8.5.2021 Im Weiteren sind wir im Gespräch mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW über den fehlenden wissenschaftlichen Sicherheitsnachweis für Spenderinnen und Spender bei der postmortalen Organspende. Die SAMW hat das Gespräch abgebrochen, ohne Studien vorgelegt zu haben, die nachweisen, dass die postmortale Organspende ein sicherer Eingriff ist.

 

8.5.2012 Die Maturandin Maria Uehli von der Kantonsschule Rychenberg in Winterthur hat mit unserer Unterstützung die Maturaarbeit "Organentnahme bei Hirntoten" verfasst. Sehr lesenswert!

 

Der Bundesrat hat am 25.11.2020 die Botschaft für eine erweiterte Widerspruchsregelung ins Parlament geschickt. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten".

Äpol lehnt sowohl die Initiative, als auch den Gegenvorschlag des Bundesrates ab.

Solange die "postmortale" Organspende erlaubt ist, sollen nur Personen, die dies selbst entschieden haben, ihre Organe spenden können (enge Zustimmungslösung). Angehörige stehen nach dem plötzlichen Verlust ihres Familienmitglieds oft unter psychischem Schock. Sie bezüglich Freigabe zur Organspende zu befragen - wie dies heute in der Schweiz gemacht wird - , ist unmenschlich und darf nicht geschehen. Unsere detaillierte Position finden Sie in dem vom BAG erstellten Ergebnisbericht der Vernehmlassung (gelb markiert).

Sollte das Parlament dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zustimmen und die Inititanten die Intitiative zurückziehen - wenn also versucht wird, die Widerspruchslösung unter Umgehung einer Volksbefragung einzuführen - , dürften vermutlich verschiedene Organisationen das Referendum ergreifen.

 

Klein Report, 21.11.2020: Nicht jeder kann klagen: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde gegen UBI ein

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hatte unsere Beschwerde gegen die "DOK"-Serie "Organspende - Ich will leben"vom Dezember 2019 einstimmig abgewiesen.

Die Beschwerde gegen die Berichterstattung von Fernsehen SRF zur Organspende hingegen wurde mit 7 zu 2 Stimmen abgewiesen (UBI-Entscheid). Die Präsidentin der UBI hatte die Beschwerde unterstützt und auf eine Verletzung des Vielfaltsgebots plädiert. Ihr Antrag war leider nur von einem weiteren Mitglied der Kommission unterstützt worden.

Die UBI hatte zur Beurteilung alle Sendungen zu Organspende von SRF in den letzten drei Monaten vor Ausstrahlung der beanstandeten DOK-Sendungen zu beurteilen. In diesem Zeitraum wurden drei Sendungen über Organspende ausgestrahlt. Auch in diesen Sendungen kamen keine Gegner der "postmortalen" Organspende zu Wort. Damit wurde unseres Erachtens das Vielfaltsgebot klar verletzt. Wir haben deshalb den UBI-Entscheid vor Bundegericht angefochten. Dieses hat entschieden, dass wir nicht dazu berechtigt sind und ist nicht auf unsere Beschwerde eingetreten.

 

Blick, 30.08.2020: Thomas Meyer, Kolumnenschreiber beim Blick, Schriftsteller und Drehbuchautor (Wolkenbruch), ändert seine Meinung über Organspende (Video), nachdem er mit Lesern, unter anderem mit uns, einen Schriftwechsel zum Thema Organspende geführt hat. Das ist sehr erfreulich! Andererseits zeigt sich an diesem Beispiel, dass BAG und Swisstransplant die Bevölkerung nicht umfassend und korrekt über die Organspende informieren und in die Irre führen.

 

Tele Top, 08.07.2020: Moralische Aspekte der Organspende, Interview mit Alex Frei von ÄPOL (Video "Donnerstag") und 10.07.2020  Argumente gegen die Widerspruchslösung, Interview mit Alois Beerli, Präsident Äpol (Video "Freitag")

 

 

Nachstossende Interpellation im Nationalrat zum Thema Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand (Donation after Cardiac Death, DCD), 18.06.2020

Nationalrätin Marianne Streiff-Feller von der EVP hat nach der unbefriedigenden Antwort des Bundesrates auf die Interpellation "Ist die Organentnahme nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand legal" mit unserer Unterstützung eine nachstossende Interpellation mit dem Titel "Wird die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand der Hirntod aktiv sichergestellt?" eingereicht.

Nationalrätin Marianne Streiff-Feller teilt und unterstützt unsere Meinung, dass bei dieser Art der Organspende durch dass Blockieren der Hirndurchblutung mit einem Ballon in der Aorta der Hirntod aktiv herbeigeführt wird, dass es sich darum nicht um ein simples Sterben-lassen handelt und dass Sterbenden Organe entnommen werden. Das soll der Bundesrat sofort stoppen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.08.2020 die wichtigsten Fragen leider nicht beantwortet. So fehlt zum Beispiel die Antwort auf die Frage, ob die Blutzirkulation ins Gehirn während der Organentnahme aktiv verhindert wird (Frage drei).

Leider hat sich die EVP entschieden, dieses Geschäft parlamentarisch nicht weiterzuverfolgen, da es gemäss ihrer Einschätzung kaum zu schaffen sein wird, hier politische Mehrheiten zu bilden.

Schweizerische Ärztezeitung, 03.06.2020: Trotz aufwendiger BAG-Kampagne: Organspendezahlen in der Schweiz sinken, Leserbrief von Äpol, Text gekürzt, vollständiger Text

 

 

Beschwerde gegen  Fernsehen SRF, "Dok"-Filme "Organspende - Ich will leben" (1-4) vom 5., 12. und 19. Dezember 2019 (eingereicht am 13.03.2020).

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat unsere Beschwerde wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots in den genannten Sendungen mit 7 zu 2 Stimmen abgelehnt (UBI-Entscheid). Die Präsidentin der UBI hatte einen Gegenantrag gestellt und auf eine Verletzung des Vielfaltsgebots plädiert. Ihr Antrag wurde leider nur von einem weiteren Mitglied der Kommission unterstützt.

Da wir der Ansicht sind, dass das Vielfaltsgebot ganz klar verletzt wurde, haben wir die Beschwerde ans Bundegericht weitergezogen. Dieses hat entschieden, dass wir vor Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt sind und ist nicht auf unsere Beschwerde eingetreten. Klein Report hat darüber berichtet.

Äpol, 25.02.2020: Organspendevertreter in Erklärungsnot: Aussagen die zu denken geben

Zusammenstellung aus diversen Medien

Die Weltwoche, 12.2.2020: "Wann ist der Mensch tot?

"Der Bundesrat will jeden Toten prinzipiell zum Organspender machen. Gegner kritisieren, dass Patienten im Interesse der Transplantationsmedizin vorschnell für tot erklärt werden."

ÄPOL kommt in diesem Artikel als Gegner der Organspende am Lebensende zu Wort.

 

gfs (Gesellschaft für Sozialstudien) Zürich, Nov.2019: Neue Erkenntnisse einer repräsentativen Umfrage zur Organspende

Viele mögliche Organspender verunsichert die Schilderung des Hirntod-Szenarios. Die differenzierte Befragung brachte bezüglich des Verständnisses des Hirntodes ein grosses Informationsdefizit in der Bevölkerung zutage.

Nur Medinside hat über die Umfrage berichtet. Alle anderen Medien haben die Resultate leider ignoriert.

 

Interpellation im Nationalrat, 20.02.2019: Ist die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand legal?

Nationalrätin Marianne Streiff-Feller von der EVP (Evangelische Volkspartei der Schweiz) hat im Nationalrat mit unserer Unterstützung diese Interpellation eingereicht. Den Text und den Stand der Beratung sehen Sie hier.

Online-Stadtmagazin Züri, 10.01.2020: Organspende: Ist der Tod Ansichtssache?

Interview mit Renato Lenherr, Intensivmediziner Unispital Zürich und Leiter Donor Care Association, und Alex Frei von Äpol

Lenherr gesteht unter dem treffenden Zwischentitel "Hirntod: Willkür oder Wissen?":

"...wo man diesen (Anm.: den Tod) im Sterbeprozess einordnen würde, sei jeder Person selber überlassen."

Damit gesteht er auch, dass die heute geltende Todesdefinition mit dem Hirntod keine wissenschaftliche, sondern eine willkürliche, subjektive Definition ist. Wussten das die Parlamente, als sie die neue Todesdefinition 2004 im Transplantationsgesetz festschrieben? Wollen wir eine Todesdefinition basierend auf Annahmen, auf Gutdünken?

Der Hirntod wird mit wissenschaftlichen Methoden festgestellt, das Hirntodkonzept aber, die Gleichung Hirntod = Gesamttod des Menschen, ist eine willkürliche gesellschaftliche Konvention, eine juristische Definition, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und die sich über die wissenschaftliche Definition hinwegsetzt. Die wissenschaftliche Todesdefinition steht in den Biologielehrbüchern und lautet: "Der Tod ist das Ende des Lebens, bzw. das endgültige Versagen aller lebenserhaltenden Funktionsabläufe."

 

Stellungnahme von Äpol zur Vernehmlassung der Änderung des Transplantationsgesetzes13.12.2019 (Diese Änderung ist der indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten".)

Hier finden sie alle eingegangenen Stellungnahmen (Äpol Seite 106). Unbedingt lesen sollten Sie auch die Stellungnahme des Zentrums für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen der Universität Bern (S. 189). Aber auch die Stellungahmen von HLI (S. 156), EVP (S. 85) und der Patientenorganisation (S. 248) sind lesenswert.  

 

 

Erschütterndes Bekenntnis des Philosophen der Ethikkommission des amerikanischen Präsidenten

Daniel Wikler, Harvardprofessor, war der Philosoph in der Ethikkommission, die dem amerikanischen Präsidenten 1981 die landesweite Einführung des Hirntodkonzeptes empfahl. Er sagte 2018 in einem Interview (Artikel "What does it mean to die", The New Yorker, 5.2.2018, Seite 13): "I thougt it (the commission's theory of death) was demonstrably untrue, but so what? I didn't see the downside at that time." (Ich dachte, die Todestheorie der Kommission ist nachweislich unwahr, aber was soll's? Ich sah damals keine Nachteile.)

Und er schrieb für die Kommission das Kapitel "Die Bedeutung des Todes verstehen". Dazu sagte er heute: "I was put in a tight spot and I fudged. I knew that there was an air of bad faith about it. I made it seem like there are a lot of profound unknowns and went in the direction of fuzziness, so that no one could say, 'Hey, your philosopher says this is nonsense.' That's what I thougt, but you'd never know from what I wrote".

(Ich sass in der Klemme und ich mogelte. Mir war klar, es lag eine Atmosphäre von schlechter Absicht über allem. Ich liess es so aussehen, als gäbe es viele tiefgründige Unbekannte und ich drückte mich verschwommen aus, damit niemand sagen konnte, 'Hey, euer Philosoph sagt, dies ist Unsinn.' Das dachte ich, aber man hätte dies aus dem, was ich geschrieben habe, nie herauslesen können.)

Professor Truog, jetziger Direktor des Zentrums für Bioethik in Harvard, gesteht im gleichen Artikel, dass Hirntote nicht tot sind. Er ist aber der Meinung, dass es dennoch richtig ist, Hirntoten Organe zu entnehmen.

Seite 25: "I don't think, there's anything morally wrong with the fact that we take organs from these people (brain death people), even though there is no scientific reason for believing them to be dead." (Ich denke, es ist moralisch nicht falsch, dass wir von diesen Leuten (Hirntoten) Organe entnehmen, obwohl es keine wissenschaftliche Begründung gibt, die uns annehmen lässt, dass sie tot sind).

Weitere Aussagen von Professor Truog vom 5.5.2018 zum Thema "Den Tod definieren" finden Sie hier.

Auch die beratende Kommission des amerikanischen Präsidenten, The President's Council on Bioethics, hat in einem Bericht 2009 (Chapter Seven, Abschnitt 5) eingeräumt, dass die Begründung für die Gleichung Hirntod = Tod falsch ist.

Sie hat aber die Gleichung mit einer neuen Begründung aufrechterhalten: Hirntote sind ganz tot, "weil bei ihnen die Integration in die Umwelt fehle."

Über Uns

ÜBER UNS

Der Verein Äpol wurde 2019 in Winterthur/Schweiz von Ärzten aus den Bereichen Hausarztmedizin und Psychotherapie, sowie Intensivpflegefachpersonen gegründet. Aufgrund persönlicher Erfahrungen und Überlegungen sind wir überzeugt, dass Organspenden am Lebensende unhaltbar sind.

Von Gesprächen mit Patienten und Bekannten wissen wir auch, dass die Öffentlichkeit ungenügend über Organspenden am Lebensende informiert ist und dass viele Leute im falschen Glauben sind, Organe würden von kalten Leichen entnommen.

Unser Ziel ist ein Verbot von Organspenden am Lebensende. Dazu wollen wir über den Sachverhalt von Organspenden am Lebensende korrekt und umfassend informieren und mit medizinischen Fachgesellschaften und Politikern das Gespräch suchen.  Lebendspenden sollen erlaubt bleiben.

Äpol ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein zählt 101 Mitglieder (Stand 02.2023), davon 21 Ärztinnen und Ärzte, 33 Personen mit Gesundheitsberufen und 47 Fördermitglieder aus anderen Berufsgruppen (darunter aus Fachgebieten wie soziale Arbeit, Theologie, Rechtswissenschaften u.v.m.; mit beratender Stimme)

 

Mitgliedschaft für alle

Vereinsstatuten

Vorstand

Kontakt: aepol@gmx.net

Spenden bitte auf Konto: Zürcher Kantonalbank, Verein Äpol

IBAN-Nr. CH12 0070 0114 8026 6429 8

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Literatur

LITERATUR

Publikationen von/über Äpol

20 min, 11.02.2023: Arzt kritisiert Organspende-Kampagne des Bundes - "einseitig und unvollständig", Der Bund appelliert an die Bevölkerung, ihren Willen zur Organspende festzuhalten. Doch die Infokampagne sei unvollständig, sagt Organspende-Kritiker Alex Frei.

 

Nebelspalter, 25.01.2023: Transplantations-Gegner: "Die Organentnahme ist eine Tötung". Interview mit Alex Frei von Äpol.

 

29.09.2020: Frei A., Beerli A., Mbumaston P., Sicher M., Stoffel G.: Sind "postmortale" Organspenden sichere Eingriffe für Spenderinnen und Spender?

Schweizerische Ärztezeitung 2019/14: Frei A., Aemissegger U., Beerli A., Sicher M., Stoffel G.: Organspende am Lebensende (Veröffentlichung des Positionspapiers von Äpol)

Neue Zürcher Zeitung, 28.3.2019: Sind Organe von Hirntoten tabu? (Vorstellung von Äpol)

Neue Zürcher Zeitung, 4.4.2019: Mangelndes Wissen über den Hirntod (Leserbrief von Äpol)

 

Schweizer Fernsehen, Sendung Arena, 22.3.2019: I schänke dr mis Härz! Diskussion über die Widerspruchslösung mit Alex Frei von ÄPOL, Voten: 5.13 min, 7.53 min, 53.30 min

Thema im Focus, Zeitschrift von Dialog Ethik, Nr. 141, Sept. 2019: "Organspende in der Schweiz: Sollte die Widerspruchslösung gelten?" Mit einem Streitgespräch Franz Immer, Direktor Swisstransplant, und Alex Frei, Äpol (Artikel als PDF)

Tele Top, 28.3.2019: Der Patient lebt noch bei der Entnahme, Interview mit Alois Beerli, Präsident Äpol

Tele Top, 08.07.2020: Moralische Aspekte der Organspende, Interview mit Alex Frei von Äpol  (Sendung vom Mittwoch)

 

Tele Top, 10.07.2020: Argumente gegen die Widerspruchslösung, Interview mit Alois Beerli, Präsident Äpol (Sendung vom Freitag)

Praxis Palliative Care 44/2019: Die "palliative" Seite der Organtransplantation, mit einem Beitrag von Alex Frei, Äpol: Warum keine Organspenden am Lebensende durchgeführt werden dürfen (Artikel als PDF)

Blick, 13.6.2019: Zweifel am Hirntod, Ärzte fordern Organspende-Verbot (Bericht über die Petition von Äpol "Für ein Moratorium von Organspenden nach Hirntod")

 

Die Weltwoche, 12.2.2020: Wann ist der Mensch tot? "Der Bundesrat will jeden Toten prinzipiell zum Organspender machen. Gegner kritisieren, dass Patienten im Interesse der Transplantationsmedizin vorschnell für tot erklärt werden." Äpol kommt als Gegner der Organspende am Lebensende zu Wort.

Stadtmagazin Tsüri, 10.1.2020: Organspende: Ist der Tod Ansichtssache? Interview mit Renato Lenherr, Intensivmediziner Universitätsspital Zürich und Leiter Donor Care Association, und Alex Frei, Äpol. Unter dem treffenden Zwischentitel "Hirntod: Willkür oder Wissen?" sagt Lenherr: "...wo man diesen (den Tod) im Sterbeprozess einordnen würde, sei jeder Person selber überlassen."

Schweizerische Ärztezeitung, 29.05.2019: Warum wir das Verbot von Organspenden am Lebensende fordern

 

Schweizerische Ärztezeitung, 19.06.2019: Äpol-Ärzte fordern ein Moratorium von Organspenden nach Herztod

 

Schweizerische Ärztezeitung, 18.12.2019: Offener Brief an die Transplantatiosmediziner von Äpol, gekürzter Text, vollständiger Text hier.

Schweizerische Ärztezeitung, 03.06.2020: Trotz aufwendiger BAG-Kampagne: Organspendezahlen in der Schweiz sinken, verfasst von Äpol, gekürzter Text, vollständiger Text hier.

Fachpublikationen

Planet Wissen ARD, SWR, WDR: Tod und Trauer: Sterben" - Klinischer Tod, Hirntod, biologischer Tod 

 

Hasler F.:  Es geht auch (fast) ohne Gehirn. Das grosse Rätsel: Die Hirnforschung kann nicht erklären, wo das Bewusstsein sitzt. Beobachter 09.06.2016

 

Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung 01/2015: Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende. 7 von 26 Mitgliedern halten den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und sie weisen dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu. Alle Mitglieder sind jedoch der Meinung, dass Organspenden am Lebensende vertretbar sind. Die 7 Mitglieder, die den Hirntod nicht für den Tod des Menschen halten, unterstützen damit das "justified killing"(gerechtfertigtes Töten).

 

Beecher H., Adams R., Barger C., Curran W., Denny-Brown D., Farnsworth D. et al., 1968: A Definition of irreversible Coma, Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death, Journal of the American Medical Association (JAMA), 1968; 205(6): 337-340. Originaltext der Publikation, die zur weltweiten Einführung des Hirntodkonzeptes führte. Beachten Sie bitte, dass das Komitee keine wissenschaftliche Begründung aufführt, warum der Hirntod dem Gesamttod des Menschen entsprechen soll.

 

Jonas H., Philosoph, 1968: Kritik am Hirntodkonzept, Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prinzips Verantwortung, Insel Verlag 1990, S. 228 ff

 

Kersting D.: Tod des Körpers oder Tod der Person? 2017, wissenschaftlicher Grundlagentext

Lubitsch A., Schwelm H.: Anästhesie zur Multiorganentnahme, Universitätsspital Basel 2007, Abschlussarbeit in der Weiterbildung zur Pflegefachfrau in Anästhesie und Reanimation. Im Vorwort und auf Seite 30 werden die Schmerzreaktionen von Organspendern bei der Organentnahme und die Verunsicherung des Anästhesiepersonals beschrieben.

Parnia S., Spearpoint K., de Vos G., Fenwick P., Goldberg D., Yang J., et al.: AWARE-Studie, AWAreness during REsuscitation (Bewusstsein während Reanimation), "Resuscitation", Official Journal of the European Resuscitation Council, Dec. 2014, Volume 85, P 1799-1805, Artikel in Zeitschrift Focus

Pearsall P., Schwartz E.R., Russek L.G.S.: Changes in heart transplant recipients that parallel the personalities of their donors. Integr. Med. 2000 Mar 21;2(2):65-72.

Studie über Herzempfänger, die möglicherweise Charakterzüge des Spenders übernommen haben und Erlebnisse des Spenders kennen und träumen.

Franklin G. Miller, Robert D. Truog: Death, Dying, and Organ Transplantation. Reconstructing Medical Ethics at the End of Life, Oxford University Press 2012

Klinik für Anästhesie Kantonnsspital Luzern: Ablauf von Organ- und Gewebeentnahme (Explantation) und eingriffsspezifische Besonderheiten

The President's Council on Bioethics USA, 2009: Controversies in the Determination of Death Eingeständnis, dass die bisherige Begründung für die Gleichung Hirntod = Tod falsch war, neue Begründung: Beim Hirntoten fehlt die Integration in die Umwelt, darum ist er tot, siehe Chapter Seven, Abschnitt 5

Tagespresse, Bücher

 

Aargauer Zeitung, 9.8.2011: Philosoph fordert: "Die Leichenspende sollte verboten werden." Interview mit dem Basler Philosophen Andreas Brenner

Neue Zürcher Zeitung, 31.10.2010: Wann sind wir tot?

 

Blick, 30.08.2020: Thomas Meyer, Kolumnenschreiber beim Blick, Schriftsteller und Drehbuchautor (Wolkenbruch), ändert seine Meinung über Organspende (Video), nachdem er mit Lesern, unter anderem mit uns, einen Schriftwechsel zum Thema Organspende geführt hat. Das ist sehr erfreulich! Andererseits zeigt sich an diesem Beispiel, dass BAG und Swisstransplant die Bevölkerung nicht umfassend und korrekt über die Organspende informieren und in die Irre führen.

 

Philosophie Magazin 01/2020, S. 64: David Wagner: Ich höre meinen Organspender sagen: Steh auf!

Renate Greinert: Organspende - Nie wieder. Organspende aus der Sicht einer Betroffenen, Gesellschaft für Gesundheitsberatung GGB e.V.

 

Hans Walter Striebel: Ich pflege Tote, Die andere Seite der Transplantationsmedizin, RECOM Verlag, Basel, 1991; Pflegefachpersonen und Ärzte, die Organtranssplantationen zwar befürworten, beschreiben ihr Erleben und ihre Gefühle während der Vorbereitung von Organspendern und der Organentnahme, sowie ihre Schwierigkeiten, die Situation zu verarbeiten.

CH-Media, 3.9.2019: Hirntote Frau lebt drei Monate weiter um zu gebären (Video). Beachten Sie bitte die widersprüchliche Aussage, dass die hirntote Frau verstorben sei und gleichzeitig am Leben erhalten werde.

 

The New Yorker, 5.2.2018: Aviv R. What Does it Mean to Die? Deutsche Übersetzung; Stand der aktuellen Organspendediskussion in den USA

David Wagner: Leben, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek b. Hamburg, Oktober 2014, Preis der Leipziger Buchmesse 2013; Bericht eines Schriftstellers über seinen langen Spitalaufenthalt im Rahmen seiner Lebertransplantation, die geistigen Begegnungen mit seinem Spender (S. 175), und sein Befinden als "Chimäre" (S. 163).

Zeit Online, 29.03.2016: Organspende - "Ich spüre dich bei jedem Atemzug", Interview mit David Wangner; Sind Organspender tot, wenn ihre Organe noch leben? Leiden Spender unter dem Weiterleben ihrer Organe, nehmen sie dies wahr?

Andrea v. Wilmowsky: Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende, Bericht einer Intensivpflegefachfrau mit langjähriger Erfahrung in der Pflege von Organspendern und Organempfängern.

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