top of page

Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende

 

 

Aktuell: Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 über die Widerspruchsregelung bei der Organspende "nach dem Tod"

Organspende zu Ende denken

 

 

 

 

 

 

 

 


Zusammenfassung:

1. Spenderinnen und Spender sind biologisch noch nicht tot. Sie werden durch die Organentnahme (teilweise) getötet. Menschen aber dürfen Menschen nicht töten, auch nicht, um Dritten zu helfen.

 

2. Weil die Organe in einer anderen Person weiterleben, können Spendende nicht vollständig sterben. Sie sind über längere Zeit in einem Zustand, in dem ein Teil des Körpers tot ist und ein anderer Teil lebt. Weil nicht wissenschaftlich bewiesen werden kann, dass Spendende in diesem Zustand nicht leiden, ist die Patientensicherheit nicht gewährleistet. Diese Eingriffe sind gefährlich und dürfen nicht durchgeführt werden.

 

Spendende sind nicht vollständig tot, wie das Viele glauben. Sie sind nur hirntot. Und nur diese hirntoten Menschen können "nach dem Tod" Organe spenden.

Bei ihnen ist das Hirn nach einem Unfall oder einem Hirnschlag abgestorben. Der restliche Körper aber lebt noch. Sie können nicht mehr gesund werden, sie sind am Sterben. Trotzdem gelten sie laut Gesetz schon als tot.

Aus ihrem noch lebenden Körper werden in einer rund sechsstündigen Operation unter Vollnarkose die Organe entnommen und verpflanzt.

Nach der Organentnahme und -verpflanzung sind bei Spendenden im Wesentlichen Hirn, Knochen, Muskeln und Haut tot. Die Organe aber leben in anderen Personen weiter.

 

So können Spendende nicht vollständig sterben. Bis die Organe nach Monaten oder Jahren im Empfänger gestorben sind, sind sie in einem Zustand, in dem ein Teil des Körpers tot ist und ein anderer Teil lebt.

 

Die Transplantationsmedizin kann nicht beweisen kann, dass Spendende in diesem Zustand nicht leiden. Für jeden operativen Eingriff muss aber laut den Regeln der heutigen, wissenschaftlichen Medizin der Nachweis des Nicht-Schadens erbracht werden (evidenzbasierte Medizin).

 

Weil dieser Nachweis fehlt, macht die Medizin mit Organtransplantationen am Lebensende einen Rückschritt in eine längst vergangen geglaubte Ära, in der medizinisches Handeln nicht auf Wissen, sondern auf Annahmen basiert, in der dem Irrtum Tür und Tor offen stehen und es zu folgenschweren Medizinirrtümern kommen kann.

Einer der letzten, verstörenden Medizinirrtümer geschah noch bis in die 1980er-Jahre: Operationen an Säuglingen - selbst am Herzen - wurden ohne Narkose durchgeführt, weil die Medizin zu wissen glaubte, Säuglinge hätten infolge Unreife des Hirns kein Schmerzempfinden (hier).

Es gibt Hinweise, dass Spendende im Zustand, in dem ein Teil des Körpers tot ist und ein Teil lebt, leiden könnten:

 

Der US-amerikanische Neuropsychologe Paul Pearsall hat Empfänger von Spenderherzen begleitet. Er beschreibt, dass Empfänger Ereignisse träumten, die der Spender erlebt hat und dass Empfänger Vorlieben für bestimmte Musik, Kunst oder Speisen des Spenders übernommen haben (hier). Und der deutsche Schriftsteller David Wagner fühlt sich, seitdem er eine fremde Leber erhalten hat, nicht mehr alleine in seinem Körper (hier). Er beschreibt auch, dass die Spenderin im Geist zu ihm spreche.

 

Es ist nicht ausgeschlossen, dass mit den Organen mehr als Materie, auch Geist oder Bewusstsein, übertragen wird. Spendende könnten das Weiterleben ihrer Organe wahrnehmen und leiden.

Die Wissenschaft kann auch nicht ausschliessen, dass eine sterbende Person, wie dies in der Nahtodforschung bei Patienten mit Herzstillstand zum Beispiel vom britischen Kardiologen Sam Parnia beschrieben wird (hier), mit ihrem Bewusstsein über dem Körper schwebt und alles mitbekommt.

Um den Stopp dieser Eingriffe zu begründen ist es allerdings nicht notwendig, dass wir uns mögliche Schäden vorstellen können. Es genügt die Tatsache, dass Beweise des Nicht-Schadens fehlen. Vielleicht bringt die Forschung dereinst neue Erkenntnisse über Schäden bei Spendenden.

Die Medizin ist heute hoch entwickelt und meist ein Segen, sie hat aber auch eine dunkle Seite und hat schon viel Leid verursacht. Ärztinnen und Ärzte sollten vorsichtig sein und Zweifel ernst nehmen. Weil die Transplantationsmedizin den Beweis schuldig bleibt, dass Spendenden nicht geschadet wird und die Patientensicherheit somit nicht gewährleistet ist und weil Menschen andere Menschen nicht töten dürfen - auch nicht um Dritten zu helfen -, dürfen am Lebensende keine Organtransplantationen durchgeführt werden.

Die heute geltende Todesdefinition

Gemäss der Theorie des französischen Philosophen, Mathematikers und Naturwissenschaftlers René Descartes (1596-1650) ist der Mensch eine vom Hirn gesteuerte Maschine, befindet sich die Seele in der Zirbeldrüse im Hirn und Leib und Seele sind zwei getrennte Einheiten.

Dieser Geist liegt der heute geltenden Todesdefinition zugrunde:

"Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Hirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind." (Art. 9, Transplantationgesetz, seit 2007 in Kraft).

 

Das Parlament hatte diese Todesdefinition aus den "Richtlinien zur Definition und Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen" (1996) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW übernommen.


Die SAMW vertritt offenbar immer noch wie Descartes die Theorie, dass das Geistig-Seelische und die Persönlichkeit eines Menschen im Hirn lokalisiert seien. Für sie hat nur der Tod dieses Organs für das Sterben des Menschen Bedeutung. Dem Sterben des restlichen Körpers mit allen anderen Organen misst sie keine Bedeutung zu. Der Hirntod könne mit den Gesamttod des Menschen gleichgesetzt und die noch lebenden Organe von Hirntoten bedenkenlos verpflanzen werden.


Heute aber gilt die Zweiteilung von Körper und Geistig-Seelischem in der Hirnforschung als überholt. Körper und Geistig-Seelisches werden als Einheit betrachtet.

Auch existiert nach heutigem Wissensstand kein "Seelenorgan"im Hirn. Die Wissenschaft kann das Geistig-Seelische nicht erfassen und keinem Ort zuweisen, weder im Körper, noch ausserhalb. Die Aussage, die Persönlichkeit eines Menschen und sein Geistig-Seelisches seien in seinem Hirn lokalisiert, entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und ist nicht haltbar.

Auch kann die Wissenschaft die von Nahtodforschern beschriebenen ausserkörperlichen Wahrnehmungen von Menschen während ihrer Reanimation nicht erklärt.


Es gibt keine wissenschaftlichen Beweise, dass nur der Hirntod für das Sterben des Menschen von Bedeutung ist. Auch der restlichen Körper könnte für das Sterben des Menschen wichtig sein, denn auch er ist gemäss der Theorie von der Einheit von Körper und Geist mit dem Geistig-Seelischen verbunden.

Der Hirntod kann nicht mit dem Gesamttod des Menschen gleichgesetzt werden. Die heute geltende Todesdefinition ist falsch.

Die frühere, biologische Todesdefinition, wonach ein Mensch nach Ausfall aller lebenserhaltenden Funktionsabläufen tot sei, muss wieder gelten.

Wie ist die heute geltende Todesdefinition entstanden?

Die heute geltende Todesdefinition, wonach hirntote Menschen als tot gelten, wurde unter anderem eingeführt, damit diesen Menschen ungestraft Organe zur Transplantation entnommen werden können.

Sie entstand nicht aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über Sterben und Tod, sondern sie ist eine eine gesellschaftliche Übereinkunft.

Aber diese 2007 in der Schweiz eingeführte juristische Todesdefinition widerspricht der biologischen Realität. Biologisch ist ein Lebenwesen erst tot, wenn alle lebenserhaltenden Funktionsabläufte, wie zum Beispiel Atmung und Herzschlag, zum Stillstand gekommen sind.

Bei Hirntoten aber ist nur das Hirn tot, der restliche Körper lebt, das Herz schlägt. Bei Hirntoten sind nur 3% des Körpers tot, 97% leben.

 

Auch im Deutschen Ethikrat bezeichneten 2015 insgesamt 7 von 25 Mitgliedern den Hirntod nicht als hinreichende Bedingung für den Tod eines Menschen (S.172). Ebenfalls sind in den USA Mediziner und Ethiker um Robert Truog, dem jetzigen Direktor des Zentrums für Bioethik der Harvard Medical School, das 1968 das Hirntodkonzept lanciert hatte, heute der Ansicht, dass Menschen mit totem Hirn nicht tot sind (S. 25). Ihrer Meinung nach sei es aber dennoch moralisch richtig, Hirntoten Organe zu entnehmen, weil anderen Menschen damit geholfen werde. Sie fordern eine Abkehr von der Dead Donor Rule (Toter-Spender-Regel) und eröffnen damit die Debatte des «Justified Killing» (gerechtfertigtes Töten).

Die Organentnahme erfolgt also nur laut Gesetz nach dem Tod. Aus biologischer Sicht erfolgt sie vor dem Tod, während dem Sterben, und führt zum Tod.

 

Wie läuft eine Organspende ab?

Hirntote liegen nach einem Hirnschlag oder Unfall mit schwerer Kopfverletzung im Spital auf einer Intensivstation. Sie sind warm, werden beatmet, ihr Herz schlägt und sie sehen aus wie Schlafende.

 

Ist eine hirntote Frau schwanger, kann sie noch über Monate am Leben erhalten werden und sie kann ihr Kind austragen.

 

Nachdem Hirntote für tot erklärt wurden, wird entweder die künstliche Beatmung gestoppt und sie sterben, oder - wenn sie Organspender sind - die Beatmung wird weitergeführt und sie werden in den Operationssaal gebracht. Dort werden ihnen in einer rund sechsstündigen Operation unter Vollnarkose die Organe entnommen.

Würden sie keine Vollnarkose erhalten, könnte es beim Aufschneiden des Körpers zu Blutdruckanstieg, Herzrasen, kaltem Schwitzen, Tränen der Augen und Bewegungen mit Armen und Beinen kommen.

Das sind Reaktionen auf Schmerzen, die durch Rückenmarksreflexe gesteuert werden. Nach heutiger Lehrmeinung können diese Schmerzen nicht mehr gespürt werden, weil das Hirn bereits vorher ausgefallen ist. Wissenschaftlich beweisen lässt sich das aber nicht.

Das Herz muss vor dem Herausschneiden mit Medikamenten gelähmt werden, damit es aufhört zu schlagen. Später wird es im Empfänger mit einem Stromstoss wieder in Gang gesetzt.

Organspenderinnen und Organspender werden bei lebendigem Leib die Organe aus dem Körper geschnitten. Statt im Kreise ihrer Angehörigen zu sterben, machen sie ihren letzten Atemzug im Operationssaal unter fremden Menschen, wo sie durch die Organentnahme getötet werden.

(Wobei im Wesentlichen nur ihre Muskeln und Knochen getötet werden. Ihre Organe bleiben ja am Leben.)

 

Das Herausschneiden der Organe mit Todesfolge während sechs Stunden durch mehrere Ärzteteams inmitten aufwendigster Technik im Operationssaal ist eine traurige und für viele Menschen verstörende Vorstellung. Das ist eine massive Verletzung der Würde eines Menschen. Dieser Eingriff ist ein Vergehen gegen die Menschlichkeit.

Menschen dürfen andere Menschen nicht töten - selbst nicht, um Dritten zu helfen.

Jedes menschliche Leben muss unantastbar sein.

 

PS: Weil also die Spender lebendig sind, wenn man ihnen die Organe entnimmt, heisst das auch, dass sich daraus ganz andere Schlussfolgerungen ergeben, als wenn sie bei der Entnahme tot gewesen wären. Befürworter, die geglaubt hatten, Organspender seien bei der Entnahme tot, müssen die Organspende neu denken. Es gilt zum Beispiel auch zu verstehen, was es heisst, dass Spender nicht vollständige sterben.

Was spricht sonst noch gegen die "postmortale" Organspenden?

Beim natürlichen Tod stirbt der ganze Mensch, bei der Organspende nicht. Die Organe leben weiter und sterben erst nach Monaten oder Jahren. Niemand weiss, ob dieses unvollständige Sterben für Spendende Folgen hat. Wir wissen zuwenig über Sterben und Tod, um diese Eingriffe verantworten zu können.

Franz Immer ist CEO von Swisstransplant, der nationalen Stiftung für Organspende. Er sagt: "Ich bin mir aber sicher, dass der Spender von den Vorgängen nichts mitbekommt und man ihm kein Leid zufügt."

 

Dies aber ist lediglich eine Annahme. Niemand kann sich sicher sein, dass Spender von der Organentnahme nichts mitbekommen und ihnen kein Leid zugefügt wird, denn dies lässt sich nicht wissenschaftlich beweisen.

Die Vernunft und die heute geltende wissenschaftliche, evidenzbasierte Medizin verlangen, dass die Risiken und Nebenwirkungen jeder Operation erforscht sind und ärztliches Handeln auf Wissen und nicht auf Annahmen basiert.

 

Dass es der Transplantationmedizin heute erlaubt ist, Organtransplantationen am Lebensende durchzuführen, ohne den Beweis zu erbringen, dass Spendern kein Leid zugefügt wird, ist ein Skandal.

Diese Eingriffe sind gefährlich. Sie verstossen gegen die Vernunft, die Wissenschaft und das Prinzip des Nicht-Schadens der ärztlichen Ethik. Sie müssen umgehend gestoppt werden.

PS: Die Wissenschaft lehrt, nur zu glauben, was bewiesen werden kann und offen zu bleiben und nie a priori etwas auszuschliessen.

 

PPS: Die Medizin hat sich in der Vergangenheit immer wieder geirrt, weil ihr Handeln auf Annahmen und nicht auf Wissen beruhte. So wurden bei Neugeborenen noch bis in die 1980er-Jahre Beschneidungen ohne Betäubung durchgeführt, weil die Medizin zu wissen glaubte, Neugeborene hätten infolge Unreife des Hirns noch kein Schmerzempfinden.

PPPS: Man mag einwenden, dass es doch sehr unwahrscheinlich sei, dass Spendern Leid zugefügt werde, schliesslich sei ihr Hirn tot und sie könnten nichts mehr wahrnehmen. Aber erstens lässt sich dies, wie gesagt, nicht beweisen und zweitens gilt es zu bedenken, dass der Mensch nicht abschliessend erforscht ist und die Faktenlage doch absolut aussergewöhnlich ist: Menschen werden bei lebendigem Leib Organe aus dem Körper geschnitten und an verschiedenen Orten weiterleben gelassen. Gewissermassen wird der Aggregatzustand dieser Menschen verändert, von einem Leben "an einem Stück" zu einem Leben "in mehreren Stücken", von fest zu flüssig sozusagen. Und diese Menschen sind dann halb tot und halb lebendig.

 

Dieser Eingriff nie dagewesenen Ausmasses in den lebenden Körper eines Menschen soll für ihn bedeutungslos sein? Wenn es irgendwo einen wissenschaftlichen Beweis braucht, dass ein Eingriff keinen Schaden anrichtet, dann ganz bestimmt hier.

PPPPS: Nehmen Hirntote war, wenn Teile von ihnen weiterleben? Lebt der Spender im Empfänger weiter?

Dazu gibt es Hinweise in einer wissenschaftlichen Studie aus den USA. Auch der Schriftsteller David Wagner, der mit einer fremden Leber lebt, ist dieser Ansicht. Er fühlt sich seit der Lebertransplantation nicht mehr alleine in seinem Körper: "(Wir) leben noch ein bisschen, du durch mich und ich durch dich". Und er sagt, dass die Spenderin im Geiste zu ihm spricht: "... schreib diesen Satz, diesen hier, ja, genau den, den Sie nun gerade lesen." Die Personen, die von "seiner" Spenderin auch ein Organ erhalten haben, empfindet er als seine Transplantationsgeschwister (Seite 3).


 

Was die Medizin wissen müsste, um Organtransplantationen am Lebensende rechtfertigen zu können

 

1. Die Medizin müsste wissen, ob hirntote Menschen und Sterbende erlebnisfähig sind,

ob sie also von der Organtransplantation etwas mitbekommen. Das aber weiss sie nicht. Es gibt keine Beweise, dass diese Menschen nichts wahrnehmen.

Die von der Nahtodforschung beschriebenen unerklärlichen ausserkörperlichen Wahrnehmungen von Menschen, die bewusstlos waren und reanimiert wurden, zeigen zudem, dass die Medizin heute die Verknüpfung von Hirn und Bewusstsein nicht genau kennt. Der Mensch ist nicht abschliessend erforscht. 

 

2. Die Medizin müsste wissen, dass nur das Sterben des Hirns für den Menschen von Bedeutung ist

Das aber weiss sie nicht. Sie nimmt es nur an. Sie geht zum Beispiel davon aus, dass eine Seele, sofern es denn eine gibt, den Körper beim Hirntod verlässt und dass darum nach dem Hirntod Organe entnommen werden können, ohne Spendern Leid zuzufügen. Die Medizin nimmt auch an, dass das Sterben des übrigen Körpers, inklusive der vielen Nervenzellen im Bauch, auch Bauchhirn genannt, bedeutungslos sei.

Eine hypothetische Seele könnte den Körper selbstverständlich auch erst später, zum Beispiel beim Absterben der Herzzellen oder der letzten Zellen im Körper überhaupt, verlassen. Die Seele könnte also wähend der Organentnahmeoperation noch an den Körper gebunden sein und leiden.

 

PS: Beim natürlichen Tod sterben nach dem Herzstillstand die Hirnzellen innert weniger Minuten, die Zellen der übrigen Organe innert 30-120 Minuten und die letzten Zellen, die Knorpelzellen, erst nach mehreren Tagen.

PPS: Die Existenz einer unsterblichen Seele kann weder bewiesen, noch ausgeschlossen werden. Die Medizin muss folglich von der Existenz einer unsterblichen Seele ausgehen und entsprechend handeln, damit sie Menschen mit Sicherheit kein Leid zufügt.

3. Die Medizin müsste beweisen, dass das unvollständige Sterben des Körpers und das Weiterleben von Körperteilen in anderen, fremden Menschen für Spender keine negative Folgen hat

Es ist ja nicht so, dass die Organe im Körper der Spendenden sterben und nach der Transplantation in den Empfängern wieder zum Leben erweckt werden. Nein, die Organe werden lebend transplantiert.

Es wird also nicht nur Materie, sondern auch Leben, weitergegeben. Und das Leben der Spendenden geht in den transplantierten Organen mit ihrer einzigartigen, persönlichen DNA weiter, bis die Organe schliesslich nach Monaten oder Jahren im Empfänger gestorben sind.

Menschen mit einem transplantierten Organ sind darum genetisch Chimären. In ihnen lebt das Erbgut zweier verschiedener Individuen. Eine transplantierte Leber zum Beispiel produziert Eiweissstoffe, die für den Spender typisch sind.

Es gibt Transplantierte, die das Gefühl haben, ihre Persönlichkeit habe sich seit der Tranplantation verändert und in ihnen lebten zwei Personen. Wird mit dem Organ auch Bewusstsein transplantiert? Lebt der Spender sozusagen als zweites Ich im Körper des Empfängers weiter (vgl. hier und hier)? Die Medizin hat kein Wissen darüber, was es für "verstorbene" Spender bedeutet, wenn Körperteile von ihnen in fremden Menschen leben.

 

Was aber ist Leben, was macht ein Organ lebendig?

Die Seele? Könnte es sein, dass die Seele, solange das Organ lebt, an das irdische Dasein gebunden bleibt und daran gehindert wird, einer möglichen Bestimmung im Jenseits zu folgen? Ist ein solcher Zustand eine Tortur für die Seele? Das alles lässt sich wissenschaftlich nicht ausschliessen.

Es gibt 2 Arten von Organspenden "nach dem Tod"


1. Organspende nach primärem Hirnversagen
(Donation after Brain Death, DBD)

Diese Art der Organspende haben wir bereits oben beschrieben. Bei ihr ist das Hirn des Spenders meist durch eine Hirnblutung oder einen Unfall mit schwerer Kopfverletzung ausgefallen.


2. Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand
(mit sekundärem Hirnversagen, Donation after Cardiac Death, DCD, siehe dazu auch unsere Petition an den Bundesrat)
 
Diese Art der Organspende ist in Deutschland verboten mit der Begründnung, dass Menschen fünf Minuten nach Herzstillstand oft reanimierbar und damit noch nicht tot sind.
 
Bei dieser Art der Organspende wird bei schwerkranke Personen mit aussichtsloser Prognose entschieden, die lebenserhaltenden Massnahmen zu stoppen und sie sterben zu lassen.

Sind diese Personen Organspender, werden die lebenserhaltenden Massnahmen im Beisein der Angehörigen gestoppt und es wird gewartet, bis das Herz aufhört zu schlagen.

 
Das Hirn wird in der Folge nicht mehr durchblutet und stirbt ab (sekundärer Hirntod).
 
Nach dem Herzstillstand werden die Angehörigen aus dem Raum gebeten und exakt fünf Minuten später das Hirnversagen mittels Tests festgestellt und der Spender für tot erklärt.
 
Danach wird er entweder wieder intubiert, beatmet und mit der Organentnahme begonnen, oder für ca. eine Stunde an eine Herz-Lungenmaschine angeschlossen, damit sich die Organe erholen können.

Während dieser Zeit wird die Blutzufuhr zum Hirn mit einem kleinen Ballon in der Aorta verhindert, damit es nicht zur Selbstreanimation des Hirns kommt und Hirnfunktionen wie zum Beispiel das Schmerzempfinden zurückkommt.

Kritiker sehen in diesem Vorgehen den Beweis, dass das Hirn von Spendern nach fünf Minuten ohne Sauerstoffzufuhr gar noch nicht irreversibel ausgefallen ist, wie dies das Transplantationsgesetz verlangt, dass diese Spender also gar noch nicht tot sind.

 
2018 wurde die Wartezeit zwischen Herzstillstand und Organentnahme von zehn auf fünf Minuten reduziert.


 
Auch Angehörige können zu Opfern werden
Zitat von der Website www.initiative-kao.de: "KAO ist eine Initiative gegründet von Eltern, die ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem ihre Kinder beerdigt waren, haben sie begriffen, wozu sie ja gesagt hatten. Sie haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie sie es sich vorgestellt hatten. Ihre Entscheidung haben sie daher bitter bereut. Durch ihre Zustimmung waren ihre Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie ihrer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt allein gelassen und einer Organentnahme überantwortet, die hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien. In dieser Situation haben sie sich entschlossen, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass andere Eltern unter ähnlichen Umständen davor bewahrt werden, unvorbereitet wie sie mit der Frage der Organspende konfrontiert zu werden.




"Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr."
Prof. Rudolf Pichlmayr, Transplantationsmediziner, 1987

 

Gegen Organspende
Aktuell

NEWS

20 Minuten 28.01.2024: Arzt fordert sofortigen Organspende-Stopp. Die Ärztevereinigung FMH, das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW nehmen Stellung zum Artikel in der NZZ am Sonntag vom 31.12.2023 (siehe unten). Dabei gesteht die SAMW ein, dass der Nachweis des Nicht-Schadens bei der "postmortalen" Organtransplantation nicht möglich ist. Sie sieht darin aber kein Problem. Tatsache aber ist, dass ohne diesen Nachweis die Möglichkeit eines Medizinirrtums besteht, und solche sind leider in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen. Einer der letzten, verstörenden Irtümer geschah noch bis in die 1980er-Jahre. Baby wurden damals ohne Narkose operiert - selbst am offenen Brustkorb - weil die Medizin annahm, Babys hätten infolge Unreife des Hirns noch kein Schmerzempfinden. Heute wissen wir, dass diese Annahme falsch ist und dass die Medizin diesen Menschen unsägliche Qualen zugefügt hat. (vgl. SRF 05.01.2024: Schmerzen bei Kindern werden oft zu weing ernstgenommen)

Gesundheitstipp Nr. 2, Februar 2024: Umstrittene Express-Organentnahme (Seiten 20, 21. Interessant ist auch das Editorial auf S 3 ). In der Schweiz werden Organe fünf Minuten nach dem Herzstillstand entnommen. Das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit aber schreibt: "Eine zehnminütige - oder gar noch kürzere - Wartezeit nach dem Herzstillstand lässt nach heutigen Erkenntnissen keinen sicheren Schluss auf den Hirntod zu." Alex Frei sagt: "Die SAMW stellt sich in den Dienst der Transplantationsmedizin." Und der Historiker Simon Hofmann: "Die Ärzte schreiben sich ihr eigenes Regelwerk, um zu verhindern, dass sich andere einmischen."

 

In der NZZ am Sonntag vom 31.12.2023 mit dem Konzept "100 Antworten für 2024" wurde unter der Rubrik "der externe Standpunkt" der Artikel "Wissen wir wirklich genug über Oganspenden?" von Alex Frei veröffentlicht.

Mit unserer Unterstüzung hat Nationalrätin Verena Herzog am 26.09.2023 zusammen mit 14 Mitunterzeichnenden aus der SVP- und Mitte-Fraktion die Motion "Transparente Information und Wahlfreiheit mit der Organspende-Karte" eingereicht.

Die Motion verlangt, dass BAG und Swisstransplant transparent und vollständig über die zweite Art der Organspende, die Spende fünf Minuten nach Herz-Kreislauf-Stillstand, informieren sollen und dass Spendende die Möglichkeit haben sollen, diese Art der Spende auf der Organspende-Karte auszuschliessen.

 

Nationalrat lehnt Verbot der Organspende nach permanentem Herz-Kreislaufstillstand ab

Am 13.09.2023 hat der Nationalrat mit 140 gegen 33 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Sitzordnung NR) den Antrag von Nationalrätin Therese Schläpfer, der ein Verbot der Organspende nach permanentem Herz-Kreislaufstillstand fordert, abgelehnt.

Unsere Argumente haben immerhin 33 Ratsmitglieder überzeugt. Obwohl das Thema Organspende alle Personen gleichermassen betrifft, wird das Thema vom Rat gemäss politischer Überzeugung beurteilt, das heisst, alle 33 Zustimmungen kamen aus dem SVP-Lager. Alle anderen Parteien haben den Antrag geschlossen abgelehnt. Warum dies so ist, bleibt offen. 20 Minuten und der Nebelspalter haben darüber berichtet (beide mit uns unterstützenden LeserInnenkommentaren), 20 Minuten sogar als Headline auf der Titelseite der Printausgabe!

NZZ 28.07.2023: Gastkommentar von Thierry Carrel, ehemaliger Direktor der Unversitätsklinik für Herz- und Gefässchirurgie am Inselspital Bern: Eine Herztransplantation nach Herz-Kreislauf-Stillstand sorgt für eine Strafanzeige – das ist unangebracht.

Am 04.08.2023 konnten wir dazu in der NZZ unter dem Titel Transplantation und Todesfeststellung eine Replik publiziert.

 

30.06.2023 Äpol hat zusammen mit HLI Schweiz Strafanzeige gegen ein neues Verfahren bei der Organtransplantation erstattet. Mit dem neuen Verfahren werden eigentlich tote Herzen transplantiert.

Der Tagesanzeiger hat darüber auf der Titelseite und der Rubrik Wissen berichtet, sowie in allen anderen Zeitungen von Tamedia. Auch in den Publikationen von CH-Media (Aargauer Zeitung, Basler Zeitung, Luzerner Zeitung, Walliser Bote, Schaffhauser Nachrichten, St. Galler Tagblatt, Urner Zeitung, Thurgauer Zeitung, Zuger Zeitung, Bieler Tagblatt, watson.ch und weiteren Zeitungen) und beim "Echo der Zeit" von SRF wurde die Strafanzeige erwähnt. Neben dem Kanton Bern werden wir auch noch in den Kantonen Zürich und Waadt, wo dieses Verfahren ebenfalls durchgeführt wird, Strafanzeige erstatten.

 

20 Minuten 11.02.2023: Arzt kritisiert Organspende-Kampagne des Bundes – «einseitig und unvollständig»

Der Bund appelliert an die Bevölkerung, ihren Willen zur Organspende festzuhalten. Doch die Infokampagne sei unvollständig, sagt Organspende-Kritiker Alex Frei.

 

Nebelspalter 25.01.2023: Transplantations-Gegner: "Die Organentnahme ist eine Tötung". Interview mit Alex Frei von Äpol.

 

Schweizerische Ärztezeitung 07.12.2022: Organtransplantationen am Lebensende verstossen gegen die Regeln und Standards der Wissenschaft

Replik von Alex Frei von Äpol auf einen Artikel von Swisstransplant über die Nachbefragung zur Volksabstimmung vom Mai 2022 zur Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die Autorinnen und der Autor schrieben: «Ebenfalls hat ja gestimmt, wer der Wissenschaft [...] vertraut.»

 

SRF 10 vor 10, 04.05.2022: Was passiert bei einer Organentnahme, Interview mit dem Intensivmediziner Renato Lenherr und Alex Frei

 

Tamedia-Blätter 23.04.2022: Die Spender sind nur laut Gesetz tot, Interview mit Alex Frei über die Widerspruchsregelung

RTS 19h30 21.04.2022 (Tagesschau Radio Télévision Suisse, ab 17.48min): La nouvelle lois sur la transplantation d'organes... Interview mit Alex Frei und Franziska Sprecher, Professorin für Gesundheitsrecht, Universität Bern

 

SRF Radio, Echo der Zeit, 14.04.2022: Organspende: Was heisst "verstorben"? Interview mit dem Intensivmediziner Mathias Nebiker und Alex Frei

 

SVP Schweiz 09.04.2022: Der Mensch ist nicht abschliessend erforscht, Sterben ist und bleibt ein Mysterium, Vortrag zu Organspende/Widerspruchsregelung von Alex Frei anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP in Chur

 

Tele Züri 05.04.2022: Abstimmung über Organspende: Meinungen der Gegner und Befürworter sind tief gespalten, Interview mit dem Intensivmediziner Christoph Haberthür und Alex Frei

 

SRF Club 29.03.2022: Organspende - Wem gehört mein Herz? Diskussion mit

- Monika Laganà, Kurskoordinatorin, lungentransplantiert

– Andrea Huber, Politikberaterin, ihr Mann verstarb, während er auf einer Warteliste für     Organspende stand

– Franz Immer, Direktor Swisstransplant und Herzchirurg

Franziska Sprecher, Spezialistin für Gesundheitsrecht

– Frank Mathwig, Theologe und Ethiker

– Alex Frei, Arzt und Co-Präsident Referendumskomitee «Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung».

 

NZZ am Sonntag 15.02.2022: Der unbequeme Arzt, Portrait über Alex Frei anlässlich des Referendums gegen die Widerspruchsregelung

SRF Tagesschau 20.01.2022: Drei Referenden in Bern eingereicht, Bericht über den Start unserer Kampagne gegen die Widerspruchsregelung, Alex Frei, Susanne Clauss und Franziska Sprecher kommen zu Wort

 

Tele Züri 20.02.2022: Widerspruchslösung zur Organspende, Interview mit Nationalrätin Verena Herzog und Alex Frei

 

WOZ 16.9.2021: Wer zur Spenden schweigt, sagt automatisch Ja, Bericht zur Widerspruchsregelung mit Erwähnung von Äpol

 

Der K-Tipp berichtete am 8.9.2021 über die Kritik an der Widerspruchsregelung und erwähnt, dass ÄPOL wiederholt vergeblich eine öffentliche Diskussion über die Hirntodproblematik fordert.

 

Am 5.8.2021 haben wir allen Mitgliedern der Gesundheitskommission des Ständerates unser Argumentarium gegen die Widerspruchsregelung bei der Organspenden zugesandt. Die Kommission hat dann am 9.8.2021 die Volksinitiative "Organe spenden-Leben retten" und den Gegenvorschlag des Bundesrates beraten und den Gegenvorschlag mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Aufgrund dieses Entscheids wird das Plenum des Ständerates den Gegenvorschlag des Bundesrates vermutlich annnehmen und die Initianten werden, wie angekündigt, die Initative zurückziehen. Damit soll eine Volksabstimmung umgangen werden.

Das Mitglied der Kommission Ständerat Hegglin von der Mitte hatte zugesichert, dass er unsere Argumente in seine Überlegungen und Entscheide einbeziehen werde. Möglicherweise haben sich auch die beiden Vertreter der SVP, die ja unter anderem aufgrund unserer Argumente die Widerspruchsregelung im Nationalrat ablehnte, gegen die Widerspruchsregelung ausgesprochen.

 

7.8.2021 Antwort des Bundesrates vom 31.5.2021 auf unsere Petition "Für ein Moratorium von Organspenden nach Herztod"

Zusammenfassend hält Frau Dr. theol. Arz de Falco, Vizedirektorin des BAG, fest: "Unseres Erachtens stellen die in der Petition zitierten Studien den sicheren Nachweis des Todes nach einem Kreislaufstillstand gemäss den Vorgaben des Transplantationsgesetzes nicht in Frage."

 

5.5.2021 Der Nationalrat in der "Organe-Spenden-Leben-Retten-Blase"

Er hat in seiner Sitzung vom 5.5.2021 der Volksinitiative "Organe Spenden-Leben Retten" knapp zugestimmt. Den Gegenvorschlag des Bundesrates, der ebenfalls die Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen will, hat er mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen.

Mit dieser Regelung werden alle Personen in der Schweiz zu Organspendern, wenn sie nicht zu Lebzeiten widersprochen haben. Dadurch gelten die durch die Bundesverfassung garantierten Rechte auf Selbstbestimmung und Unversehrtheit des Körpers nur noch, wenn sie eingefordert werden. Das widerspricht den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie und ist eine inaktzeptable Umkehr unserer Rechtsordung.

Zusammen mit anderen Personen ausserhalb der Blase ist es uns gelungen, über Nationalrat von Siebenthal (SVP) wenigstens die Mehrheit der SVP vom Unsinn dieser Widerspruchsregelung zu überzeugen.

Jetzt geht das Geschaft in den Ständerat, wo wir natürlich wieder versuchen werden, Einfluss zu nehmen.

 

8.5.2021 Unsere Petition an den Bundesrat "Für ein Moratorium von Organspenden nach Herztod" haben wir am 04. Mai mit 2328 Unterschriften eingereicht. CH Media hat dies in einem Artikel über die Organspendeinitiative erwähnt. Trotz unserer Pressemeldung über ein Medienportal hat leider kein weiteres Medium darüber berichtet. Hier finden Sie die Antwort des Bundesrates, siehe auch News vom 7.8.2021.

 

8.5.2021 Im Weiteren sind wir im Gespräch mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW über den fehlenden wissenschaftlichen Sicherheitsnachweis für Spenderinnen und Spender bei der postmortalen Organspende. Die SAMW hat das Gespräch abgebrochen, ohne Studien vorgelegt zu haben, die nachweisen, dass die postmortale Organspende ein sicherer Eingriff ist.

 

8.5.2012 Die Maturandin Maria Uehli von der Kantonsschule Rychenberg in Winterthur hat mit unserer Unterstützung die Maturaarbeit "Organentnahme bei Hirntoten" verfasst. Sehr lesenswert!

 

Der Bundesrat hat am 25.11.2020 die Botschaft für eine erweiterte Widerspruchsregelung ins Parlament geschickt. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten".

Äpol lehnt sowohl die Initiative, als auch den Gegenvorschlag des Bundesrates ab.

Solange die "postmortale" Organspende erlaubt ist, sollen nur Personen, die dies selbst entschieden haben, ihre Organe spenden können (enge Zustimmungslösung). Angehörige stehen nach dem plötzlichen Verlust ihres Familienmitglieds oft unter psychischem Schock. Sie bezüglich Freigabe zur Organspende zu befragen - wie dies heute in der Schweiz gemacht wird - , ist unmenschlich und darf nicht geschehen. Unsere detaillierte Position finden Sie in dem vom BAG erstellten Ergebnisbericht der Vernehmlassung (gelb markiert).

Sollte das Parlament dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zustimmen und die Inititanten die Intitiative zurückziehen - wenn also versucht wird, die Widerspruchslösung unter Umgehung einer Volksbefragung einzuführen - , dürften vermutlich verschiedene Organisationen das Referendum ergreifen.

 

Klein Report 21.11.2020: Nicht jeder kann klagen: Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde gegen UBI ein

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hatte unsere Beschwerde gegen die "DOK"-Serie "Organspende - Ich will leben"vom Dezember 2019 einstimmig abgewiesen.

Die Beschwerde gegen die Berichterstattung von Fernsehen SRF zur Organspende hingegen wurde mit 7 zu 2 Stimmen abgewiesen (UBI-Entscheid). Die Präsidentin der UBI hatte die Beschwerde unterstützt und auf eine Verletzung des Vielfaltsgebots plädiert. Ihr Antrag war leider nur von einem weiteren Mitglied der Kommission unterstützt worden.

Die UBI hatte zur Beurteilung alle Sendungen zu Organspende von SRF in den letzten drei Monaten vor Ausstrahlung der beanstandeten DOK-Sendungen zu beurteilen. In diesem Zeitraum wurden drei Sendungen über Organspende ausgestrahlt. Auch in diesen Sendungen kamen keine Gegner der "postmortalen" Organspende zu Wort. Damit wurde unseres Erachtens das Vielfaltsgebot klar verletzt. Wir haben deshalb den UBI-Entscheid vor Bundegericht angefochten. Dieses hat entschieden, dass wir nicht dazu berechtigt sind und ist nicht auf unsere Beschwerde eingetreten.

 

Blick 30.08.2020: Thomas Meyer, Kolumnenschreiber beim Blick, Schriftsteller und Drehbuchautor (Wolkenbruch), ändert seine Meinung über Organspende (Video), nachdem er mit Lesern, unter anderem mit uns, einen Schriftwechsel zum Thema Organspende geführt hat. Das ist sehr erfreulich! Andererseits zeigt sich an diesem Beispiel, dass BAG und Swisstransplant die Bevölkerung nicht umfassend und korrekt über die Organspende informieren und in die Irre führen.

 

Tele Top 08.07.2020: Moralische Aspekte der Organspende, Interview mit Alex Frei von ÄPOL (Video "Donnerstag") und 10.07.2020  Argumente gegen die Widerspruchslösung, Interview mit Alois Beerli, Präsident Äpol (Video "Freitag")

 

 

Nachstossende Interpellation im Nationalrat zum Thema Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand (Donation after Cardiac Death, DCD), 18.06.2020

Nationalrätin Marianne Streiff-Feller von der EVP hat nach der unbefriedigenden Antwort des Bundesrates auf die Interpellation "Ist die Organentnahme nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand legal" mit unserer Unterstützung eine nachstossende Interpellation mit dem Titel "Wird die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand der Hirntod aktiv sichergestellt?" eingereicht.

Nationalrätin Marianne Streiff-Feller teilt und unterstützt unsere Meinung, dass bei dieser Art der Organspende durch dass Blockieren der Hirndurchblutung mit einem Ballon in der Aorta der Hirntod aktiv herbeigeführt wird, dass es sich darum nicht um ein simples Sterben-lassen handelt und dass Sterbenden Organe entnommen werden. Das soll der Bundesrat sofort stoppen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.08.2020 die wichtigsten Fragen leider nicht beantwortet. So fehlt zum Beispiel die Antwort auf die Frage, ob die Blutzirkulation ins Gehirn während der Organentnahme aktiv verhindert wird (Frage drei).

Leider hat sich die EVP entschieden, dieses Geschäft parlamentarisch nicht weiterzuverfolgen, da es gemäss ihrer Einschätzung kaum zu schaffen sein wird, hier politische Mehrheiten zu bilden.

Schweizerische Ärztezeitung 03.06.2020: Trotz aufwendiger BAG-Kampagne: Organspendezahlen in der Schweiz sinken, Leserbrief von Äpol, Text gekürzt, vollständiger Text

 

 

Beschwerde gegen  Fernsehen SRF, "Dok"-Filme "Organspende - Ich will leben" (1-4) vom 5., 12. und 19. Dezember 2019 (eingereicht am 13.03.2020).

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat unsere Beschwerde wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots in den genannten Sendungen mit 7 zu 2 Stimmen abgelehnt (UBI-Entscheid). Die Präsidentin der UBI hatte einen Gegenantrag gestellt und auf eine Verletzung des Vielfaltsgebots plädiert. Ihr Antrag wurde leider nur von einem weiteren Mitglied der Kommission unterstützt.

Da wir der Ansicht sind, dass das Vielfaltsgebot ganz klar verletzt wurde, haben wir die Beschwerde ans Bundegericht weitergezogen. Dieses hat entschieden, dass wir vor Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt sind und ist nicht auf unsere Beschwerde eingetreten. Klein Report hat darüber berichtet.

Äpol 25.02.2020: Organspendevertreter in Erklärungsnot: Aussagen die zu denken geben

Zusammenstellung aus diversen Medien

Die Weltwoche 12.2.2020: "Wann ist der Mensch tot?

"Der Bundesrat will jeden Toten prinzipiell zum Organspender machen. Gegner kritisieren, dass Patienten im Interesse der Transplantationsmedizin vorschnell für tot erklärt werden."

ÄPOL kommt in diesem Artikel als Gegner der Organspende am Lebensende zu Wort.

 

gfs (Gesellschaft für Sozialstudien) Zürich Nov.2019: Neue Erkenntnisse einer repräsentativen Umfrage zur Organspende

Viele mögliche Organspender verunsichert die Schilderung des Hirntod-Szenarios. Die differenzierte Befragung brachte bezüglich des Verständnisses des Hirntodes ein grosses Informationsdefizit in der Bevölkerung zutage.

Nur Medinside hat über die Umfrage berichtet. Alle anderen Medien haben die Resultate leider ignoriert.

 

Interpellation im Nationalrat 20.02.2019: Ist die Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand legal?

Nationalrätin Marianne Streiff-Feller von der EVP (Evangelische Volkspartei der Schweiz) hat im Nationalrat mit unserer Unterstützung diese Interpellation eingereicht. Den Text und den Stand der Beratung sehen Sie hier.

Online-Stadtmagazin Züri 10.01.2020: Organspende: Ist der Tod Ansichtssache?

Interview mit Renato Lenherr, Intensivmediziner Unispital Zürich und Leiter Donor Care Association, und Alex Frei von Äpol

Lenherr gesteht unter dem treffenden Zwischentitel "Hirntod: Willkür oder Wissen?":

"...wo man diesen (Anm.: den Tod) im Sterbeprozess einordnen würde, sei jeder Person selber überlassen."

Damit gesteht er auch, dass die heute geltende Todesdefinition mit dem Hirntod keine wissenschaftliche, sondern eine willkürliche, subjektive Definition ist. Wussten das die Parlamente, als sie die neue Todesdefinition 2004 im Transplantationsgesetz festschrieben? Wollen wir eine Todesdefinition basierend auf Annahmen, auf Gutdünken?

Der Hirntod wird mit wissenschaftlichen Methoden festgestellt, das Hirntodkonzept aber, die Gleichung Hirntod = Gesamttod des Menschen, ist eine willkürliche gesellschaftliche Konvention, eine juristische Definition, die nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und die sich über die wissenschaftliche Definition hinwegsetzt. Die wissenschaftliche Todesdefinition steht in den Biologielehrbüchern und lautet: "Der Tod ist das Ende des Lebens, bzw. das endgültige Versagen aller lebenserhaltenden Funktionsabläufe."

 

Stellungnahme von Äpol zur Vernehmlassung der Änderung des Transplantationsgesetzes  13.12.2019 (Diese Änderung ist der indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten".)

Hier finden sie alle eingegangenen Stellungnahmen (Äpol Seite 106). Unbedingt lesen sollten Sie auch die Stellungnahme des Zentrums für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen der Universität Bern (S. 189). Aber auch die Stellungahmen von HLI (S. 156), EVP (S. 85) und der Patientenorganisation (S. 248) sind lesenswert.  

 

 

Erschütterndes Bekenntnis des Philosophen der Ethikkommission des amerikanischen Präsidenten

Daniel Wikler, Harvardprofessor, war der Philosoph in der Ethikkommission, die dem amerikanischen Präsidenten 1981 die landesweite Einführung des Hirntodkonzeptes empfahl. Er sagte 2018 in einem Interview (Artikel "What does it mean to die", The New Yorker, 5.2.2018, Seite 13): "I thougt it (the commission's theory of death) was demonstrably untrue, but so what? I didn't see the downside at that time." (Ich dachte, die Todestheorie der Kommission ist nachweislich unwahr, aber was soll's? Ich sah damals keine Nachteile.)

Und er schrieb für die Kommission das Kapitel "Die Bedeutung des Todes verstehen". Dazu sagte er heute: "I was put in a tight spot and I fudged. I knew that there was an air of bad faith about it. I made it seem like there are a lot of profound unknowns and went in the direction of fuzziness, so that no one could say, 'Hey, your philosopher says this is nonsense.' That's what I thougt, but you'd never know from what I wrote".

(Ich sass in der Klemme und ich mogelte. Mir war klar, es lag eine Atmosphäre von schlechter Absicht über allem. Ich liess es so aussehen, als gäbe es viele tiefgründige Unbekannte und ich drückte mich verschwommen aus, damit niemand sagen konnte, 'Hey, euer Philosoph sagt, dies ist Unsinn.' Das dachte ich, aber man hätte dies aus dem, was ich geschrieben habe, nie herauslesen können.)

Professor Truog, jetziger Direktor des Zentrums für Bioethik in Harvard, gesteht im gleichen Artikel, dass Hirntote nicht tot sind. Er ist aber der Meinung, dass es dennoch richtig ist, Hirntoten Organe zu entnehmen.

Seite 25: "I don't think, there's anything morally wrong with the fact that we take organs from these people (brain death people), even though there is no scientific reason for believing them to be dead." (Ich denke, es ist moralisch nicht falsch, dass wir von diesen Leuten (Hirntoten) Organe entnehmen, obwohl es keine wissenschaftliche Begründung gibt, die uns annehmen lässt, dass sie tot sind).

Weitere Aussagen von Professor Truog vom 5.5.2018 zum Thema "Den Tod definieren" finden Sie hier.

Auch die beratende Kommission des amerikanischen Präsidenten, The President's Council on Bioethics, hat in einem Bericht 2009 (Chapter Seven, Abschnitt 5) eingeräumt, dass die Begründung für die Gleichung Hirntod = Tod falsch ist.

Sie hat aber die Gleichung mit einer neuen Begründung aufrechterhalten: Hirntote sind ganz tot, "weil bei ihnen die Integration in die Umwelt fehle."

Über Uns

ÜBER UNS

Der Verein Äpol wurde 2019 in Winterthur/Schweiz von Ärzten aus den Bereichen Hausarztmedizin und Psychotherapie, sowie Intensivpflegefachpersonen gegründet. Aufgrund persönlicher Erfahrungen und Überlegungen sind wir überzeugt, dass Organspenden am Lebensende unhaltbar sind.

Von Gesprächen mit Patienten und Bekannten wissen wir auch, dass die Öffentlichkeit ungenügend über Organspenden am Lebensende informiert ist und dass viele Leute im falschen Glauben sind, Organe würden von kalten Leichen entnommen.

Unser Ziel ist ein Verbot von Organspenden am Lebensende. Dazu wollen wir über den Sachverhalt von Organspenden am Lebensende korrekt und umfassend informieren und mit medizinischen Fachgesellschaften und Politikern das Gespräch suchen.

Lebendspenden sollen erlaubt bleiben.

Äpol ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein zählt 100 Mitglieder (Stand 03.2024), davon 18 Ärztinnen und Ärzte, 34 Personen mit Gesundheitsberufen und 48 Fördermitglieder aus anderen Berufsgruppen (darunter aus Fachgebieten wie soziale Arbeit, Theologie, Rechtswissenschaften u.v.m.; mit beratender Stimme)

 

Mitgliedschaft für alle

Vereinsstatuten

Vorstand

Kontakt: aepol@gmx.net

Spenden bitte auf Konto: Zürcher Kantonalbank, Verein Äpol

IBAN-Nr. CH12 0070 0114 8026 6429 8

A.Frei.Cat6sunriseatLebala2.JPG
Literatur

LITERATUR

Publikationen von/über Äpol

Gesundheitstipp Nr. 2, Februar 2024: Umstrittene Express-Organentnahme (Seiten 20, 21. Interessant ist auch das Editorial S. 3). In der Schweiz werden Organe fünf Minuten nach dem Herzstillstand entnommen. Das Deutsche Bundesministerium für Gesundheit aber schreibt: "Eine zehnminütige - oder gar noch kürzere - Wartezeit nach dem Herzstillstand lässt nach heutigen Erkenntnissen keinen sicheren Schluss auf den Hirntod zu." Alex Frei sagt: "Die SAMW stellt sich in den Dienst der Transplantationsmedizin." Und der Historiker Simon Hofmann: "Die Ärzte schreiben sich ihr eigenes Regelwerk, um zu verhindern, dass sich andere einmischen."

 

20 Minuten 28.01.2024: Arzt fordert sofortigen Organspende-Stopp. Die Ärztevereinigung FMH, das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW nehmen Stellung zum Artikel in der NZZ am Sonntag vom 31.12.2023 (siehe unten). Dabei gesteht die SAMW ein, dass der Nachweis des Nicht-Schadens bei der "postmortalen" Organtransplantation nicht möglich ist. Sie sieht darin aber kein Problem. Tatsache aber ist, dass ohne diesen Nachweis die Möglichkeit eines Medizinirrtums besteht, und solche sind leider in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen. Einer der letzten, verstörenden Irtümer geschah noch bis in die 1980er-Jahre. Baby wurden damals ohne Narkose operiert - selbst am offenen Brustkorb - weil die Medizin annahm, Babys hätten infolge Unreife des Hirns noch kein Schmerzempfinden. Heute wissen wir, dass diese Annahme falsch ist und dass die Medizin diesen Menschen unsägliche Qualen zugefügt hat. (vgl. SRF 05.01.2024: Schmerzen bei Kindern werden oft zu weing ernstgenommen)

 

In der NZZ am Sonntag vom 31.12.2023 mit dem Konzept "100 Antworten für 2024" wurde unter der Rubrik "der externe Standpunkt" der Artikel Wissen wir wirklich genug über Oganspenden? von Alex Frei veröffentlicht.

 

20 Minuten 11.09.2023: SVP will die Hälfte der Organspenden verbieten, der Antrag im Nationalrat wurde auf unsere Initiative hin lanciert.

 

NZZ 04.08.2023: Warum wir uns gegen die Herzentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand wehren, Gastkommentar von Alex Frei, Roland Graf und Niklaus Herzog

 

20 Minuten 11.02.2023: Arzt kritisiert Organspende-Kampagne des Bundes - "einseitig und unvollständig", Der Bund appelliert an die Bevölkerung, ihren Willen zur Organspende festzuhalten. Doch die Infokampagne sei unvollständig, sagt Organspende-Kritiker Alex Frei.

 

Nebelspalter 25.01.2023: Transplantations-Gegner: "Die Organentnahme ist eine Tötung". Interview mit Alex Frei von Äpol.

 

SRF 10 vor 10, 04.05.2022: Was passiert bei einer Organentnahme, Interview mit dem Intensivmediziner Renato Lenherr und Alex Frei

Blue News 30.4.2022: Wem gehören meine Organe?, Videointerviews mit einer Lungentransplantierten, dem CEO von Swisstransplant, Alex Frei (ab 2min 43sec) und Eltern, die ihren Sohn zur Organspende freigaben.


Tamedia-Blätter 23.04.2022: Die Spender sind nur laut Gesetz tot, Interview mit Alex Frei über die Widerspruchsregelung.

 

RTS 19h30 21.04.2022 (Tagesschau Radio Télévision Suisse, ab 17.48min): La nouvelle lois sur la transplantation d'organes... Interview mit Alex Frei und Franziska Sprecher, Professorin für Gesundheitsrecht, Universität Bern

 

SRF Radio, Echo der Zeit, 14.04.2022: Organspende: Was heisst "verstorben"? Interview mit dem Intensivmediziner Mathias Nebiker und Alex Frei

 

SVP Schweiz 09.04.2022: Der Mensch ist nicht abschliessend erforscht, Sterben ist und bleibt ein Mysterium, Vortrag zu Organspende/Widerspruchsregelung von Alex Frei anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP in Chur

 

Tele Züri 05.04.2022: Abstimmung über Organspende: Meinungen der Gegner und Befürworter sind tief gespalten, Interview mit dem Intensivmediziner Christoph Haberthür und Alex Frei

 

SRF Club 29.03.2022: Organspende - Wem gehört mein Herz? Diskussion mit

- Monika Laganà, Kurskoordinatorin, lungentransplantiert

– Andrea Huber, Politikberaterin, ihr Mann verstarb, während er auf einer Warteliste für     Organspende stand

– Franz Immer, Direktor Swisstransplant und Herzchirurg

Franziska Sprecher, Spezialistin für Gesundheitsrecht

– Frank Mathwig, Theologe und Ethiker

– Alex Frei, Arzt und Co-Präsident Referendumskomitee «Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung».

 

NZZ am Sonntag 15.02.2022: Der unbequeme Arzt, Portrait über Alex Frei anlässlich des Referendums gegen die Widerspruchsregelung

 

SRF Tagesschau 20.01.2022: Drei Referenden in Bern eingereicht, Bericht über den Start unserer Kampagne gegen die Widerspruchsregelung, Alex Frei, Susanne Clauss und Franziska Sprecher kommen zu Wort

 

WOZ 16.9.2021: Wer zur Spenden schweigt, sagt automatisch Ja, Bericht zur Widerspruchsregelung mit Erwähnung von Äpol

 

29.09.2020: Frei A., Beerli A., Mbumaston P., Sicher M., Stoffel G.: Sind "postmortale" Organspenden sichere Eingriffe für Spenderinnen und Spender?

Schweizerische Ärztezeitung 2019/14: Frei A., Aemissegger U., Beerli A., Sicher M., Stoffel G.: Organspende am Lebensende, Veröffentlichung des Positionspapiers von Äpol

Neue Zürcher Zeitung 28.3.2019: Sind Organe von Hirntoten tabu? Unser Verein Äpol wird vorgestellt

Neue Zürcher Zeitung 4.4.2019: Mangelndes Wissen über den Hirntod (Leserbrief von Äpol)

 

Schweizer Fernsehen Sendung Arena, 22.3.2019: I schänke dr mis Härz! Diskussion über die Widerspruchslösung mit Alex Frei von ÄPOL, Voten: 5.13 min, 7.53 min, 53.30 min

Thema im Focus, Zeitschrift von Dialog Ethik, Nr. 141, Sept. 2019: "Organspende in der Schweiz: Sollte die Widerspruchslösung gelten?" Mit einem Streitgespräch Franz Immer, Direktor Swisstransplant, und Alex Frei, Äpol (Artikel als PDF)

Tele Top 28.3.2019: Der Patient lebt noch bei der Entnahme, Interview mit Alois Beerli, Präsident Äpol

Tele Top 08.07.2020: Moralische Aspekte der Organspende, Interview mit Alex Frei von Äpol  (Sendung vom Mittwoch)

 

Tele Top 10.07.2020: Argumente gegen die Widerspruchslösung, Interview mit Alois Beerli, Präsident Äpol (Sendung vom Freitag)

Praxis Palliative Care 44/2019: Die "palliative" Seite der Organtransplantation, mit einem Beitrag von Alex Frei, Äpol: Warum keine Organspenden am Lebensende durchgeführt werden dürfen (Artikel als PDF)

Blick 13.6.2019: Zweifel am Hirntod, Ärzte fordern Organspende-Verbot (Bericht über die Petition von Äpol "Für ein Moratorium von Organspenden nach Hirntod")

 

Die Weltwoche 12.2.2020: Wann ist der Mensch tot? "Der Bundesrat will jeden Toten prinzipiell zum Organspender machen. Gegner kritisieren, dass Patienten im Interesse der Transplantationsmedizin vorschnell für tot erklärt werden." Äpol kommt als Gegner der Organspende am Lebensende zu Wort.

Stadtmagazin Tsüri 10.1.2020: Organspende: Ist der Tod Ansichtssache? Interview mit Renato Lenherr, Intensivmediziner Universitätsspital Zürich und Leiter Donor Care Association, und Alex Frei, Äpol. Unter dem treffenden Zwischentitel "Hirntod: Willkür oder Wissen?" sagt Lenherr: "...wo man diesen (den Tod) im Sterbeprozess einordnen würde, sei jeder Person selber überlassen."

Schweizerische Ärztezeitung 29.05.2019: Warum wir das Verbot von Organspenden am Lebensende fordern

 

Schweizerische Ärztezeitung 19.06.2019: Äpol-Ärzte fordern ein Moratorium von Organspenden nach Herztod

 

Schweizerische Ärztezeitung 18.12.2019: Offener Brief an die Transplantatiosmediziner von Äpol, gekürzter Text, vollständiger Text hier.

Schweizerische Ärztezeitung 03.06.2020: Trotz aufwendiger BAG-Kampagne: Organspendezahlen in der Schweiz sinken, verfasst von Äpol, gekürzter Text, vollständiger Text hier.

Fachpublikationen

M. Lomero,..., F. Immer et al.: Donation after circulatory death today: an update overview of the European landscape, Transplant International 2020; 33: 76-88 

Bericht über Organspenden nach Herz-Kreislaufstillstand (Donation after Cardiac Death, DCD) in Europa. Auf Seite 85 wird erwähnt, dass es bei diesem Verfahren zu "Autoresuscitation", also Selbstreanimation, kommen könnte, wenn die Blutzufuhr zum Hirn nicht blockiert würde. Damit sind sich die Transplantationsmediziner einig, dass das Hirn bei der Organspende nach Herz-Kreislaufstillstand noch nicht irreversibel ausgefallen ist, wie dies für die Todesfestelung gemäss Artikel 9 des Transplantionsgesetzes verlangt wird. Franz Immer, CEO von Swisstransplant, ist Mitautor dieser Publikation.

 

A.L. Dalle Ave, J.L. Bernat, Using the brain criterion in organ donation after the circulatory determination of death, Journal of Critical Care 33 (2016) 114-118, P 117

Die Autoren zeigen auf, dass ein Unterbruch der Hirndurchblutung von 5 bis 10 Minuten nicht reicht, damit das Hirn irreversibel ausfällt. Damit verstösst die Organentnahme 5 Minuten nach Herz-Kreislaufstillstand gegen das Transplantationsgesetz.

 

Planet Wissen ARD, SWR, WDR: Tod und Trauer: Sterben" - Klinischer Tod, Hirntod, biologischer Tod 

 

Hasler F.:  Es geht auch (fast) ohne Gehirn. Das grosse Rätsel: Die Hirnforschung kann nicht erklären, wo das Bewusstsein sitzt. Beobachter 09.06.2016

 

Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung 01/2015: Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende. 7 von 25 Mitgliedern halten den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und sie weisen dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu (Stellungnahme S. 172). Alle Mitglieder sind jedoch der Meinung, dass Organspenden am Lebensende vertretbar sind. Die 7 Mitglieder, die den Hirntod nicht für den Tod des Menschen halten, unterstützen damit das "justified killing"(gerechtfertigtes Töten).

 

Beecher H., Adams R., Barger C., Curran W., Denny-Brown D., Farnsworth D. et al., 1968: A Definition of irreversible Coma, Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death, Journal of the American Medical Association (JAMA), 1968; 205(6): 337-340. Originaltext der Publikation, die zur weltweiten Einführung des Hirntodkonzeptes führte. Beachten Sie bitte, dass das Komitee keine wissenschaftliche Begründung aufführt, warum der Hirntod dem Gesamttod des Menschen entsprechen soll.

 

Jonas H., Philosoph, 1968: Kritik am Hirntodkonzept, Technik, Medizin und Ethik. Zur Praxis des Prinzips Verantwortung, Insel Verlag 1990, S. 228 ff

 

Kersting D.: Tod des Körpers oder Tod der Person? 2017, wissenschaftlicher Grundlagentext

Lubitsch A., Schwelm H.: Anästhesie zur Multiorganentnahme, Universitätsspital Basel 2007, Abschlussarbeit in der Weiterbildung zur Pflegefachfrau in Anästhesie und Reanimation. Im Vorwort und auf Seite 30 werden die Schmerzreaktionen von Organspendern bei der Organentnahme und die Verunsicherung des Anästhesiepersonals beschrieben.

Parnia S., Spearpoint K., de Vos G., Fenwick P., Goldberg D., Yang J., et al.: AWARE-Studie, AWAreness during REsuscitation (Bewusstsein während Reanimation), "Resuscitation", Official Journal of the European Resuscitation Council, Dec. 2014, Volume 85, P 1799-1805, Artikel in Zeitschrift Focus

Pearsall P., Schwartz E.R., Russek L.G.S.: Changes in heart transplant recipients that parallel the personalities of their donors. Integr. Med. 2000 Mar 21;2(2):65-72.

Studie über Herzempfänger, die möglicherweise Charakterzüge des Spenders übernommen haben und Erlebnisse des Spenders kennen und träumen.

Franklin G. Miller, Robert D. Truog: Death, Dying, and Organ Transplantation. Reconstructing Medical Ethics at the End of Life, Oxford University Press 2012

Klinik für Anästhesie Kantonnsspital Luzern: Ablauf von Organ- und Gewebeentnahme (Explantation) und eingriffsspezifische Besonderheiten

The President's Council on Bioethics USA, 2009: Controversies in the Determination of Death Eingeständnis, dass die bisherige Begründung für die Gleichung Hirntod = Tod falsch war, neue Begründung: Beim Hirntoten fehlt die Integration in die Umwelt, darum ist er tot, siehe Chapter Seven, Abschnitt 5

Tagespresse, Bücher

 

Aargauer Zeitung 9.8.2011: Philosoph fordert: "Die Leichenspende sollte verboten werden." Interview mit dem Basler Philosophen Andreas Brenner

Neue Zürcher Zeitung 31.10.2010: Wann sind wir tot?

 

Blick 30.08.2020: Thomas Meyer, Kolumnenschreiber beim Blick, Schriftsteller und Drehbuchautor (Wolkenbruch), ändert seine Meinung über Organspende (Video), nachdem er mit Lesern, unter anderem mit uns, einen Schriftwechsel zum Thema Organspende geführt hat. Das ist sehr erfreulich! Andererseits zeigt sich an diesem Beispiel, dass BAG und Swisstransplant die Bevölkerung nicht umfassend und korrekt über die Organspende informieren und in die Irre führen.

 

Philosophie Magazin 01/2020, S. 64: David Wagner: Ich höre meinen Organspender sagen: Steh auf!

Renate Greinert: Organspende - Nie wieder. Organspende aus der Sicht einer Betroffenen, Gesellschaft für Gesundheitsberatung GGB e.V.

 

Hans Walter Striebel: Ich pflege Tote, Die andere Seite der Transplantationsmedizin, RECOM Verlag, Basel, 1991; Pflegefachpersonen und Ärzte, die Organtranssplantationen zwar befürworten, beschreiben ihr Erleben und ihre Gefühle während der Vorbereitung von Organspendern und der Organentnahme, sowie ihre Schwierigkeiten, die Situation zu verarbeiten.

CH-Media 3.9.2019: Hirntote Frau lebt drei Monate weiter um zu gebären (Video). Beachten Sie bitte die widersprüchliche Aussage, dass die hirntote Frau verstorben sei und gleichzeitig am Leben erhalten werde.

 

The New Yorker 5.2.2018: Aviv R. What Does it Mean to Die? Deutsche Übersetzung; Stand der aktuellen Organspendediskussion in den USA

David Wagner: Leben, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek b. Hamburg, Oktober 2014, Preis der Leipziger Buchmesse 2013; Bericht eines Schriftstellers über seinen langen Spitalaufenthalt im Rahmen seiner Lebertransplantation, die geistigen Begegnungen mit seinem Spender (S. 175), und sein Befinden als "Chimäre" (S. 163).

Zeit Online 29.03.2016: Organspende - "Ich spüre dich bei jedem Atemzug", Interview mit David Wangner; Sind Organspender tot, wenn ihre Organe noch leben? Leiden Spender unter dem Weiterleben ihrer Organe, nehmen sie dies wahr?

Andrea v. Wilmowsky: Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende, Bericht einer Intensivpflegefachfrau mit langjähriger Erfahrung in der Pflege von Organspendern und Organempfängern.

Publikationen von/über ÄPOL
Fachpublikationen
Tagespresse, Bücher
CONTACT

KONTAKT/ NEWSLETTER

Wenn Sie über unsere Aktivitäten informiert werden möchten, abonnieren Sie bitte unseren Newsletter

oder schreiben Sie uns an: aepol@gmx.net

Spenden bitte auf Konto: Zürcher Kantonalbank, Verein Äpol
IBAN-Nr. CH12 0070 0114 8026 6429 8

bottom of page