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Nicht-Organspendeausweis
 
Am wichtigsten ist, dass Sie ihren Entscheid, keine Organe spenden zu wollen, ihren Angehörigen mündlich mitteilen. Angehörige werden im Notfall immer befragt, Ausweise hingegen können verloren gehen oder nicht auffindbar sein.

Auch reicht bereits ein Zettel im Portemonnaie "Ich bin kein Organspender" mit Vorname, Name, Geburtsdatum, Datum, Unterschrift. Ein Ausweis ist juristisch gesehen nicht nötig.
Bei Auslandreisen empfehlen wir, den Zettel in der Landessprache zu verfassen.

Sie haben hier aber dennoch die Möglichkeit, zwei verschiedene Nicht-Organspendeausweise, die sich nicht wesentlich unterscheiden, auszudrucken, auszufüllen und auf sich zu tragen:


Nicht-Organspendeausweis von CDL (Christdemokraten für das Leben, eine Gruppierung innerhalb der Deutschen CDU/CSU) in 6 Sprachen.

Nicht-Organspendeausweis von KAO (Kritische Aufklärung über Organspende e.V.) in 3 Sprachen, mit mehreren Kopien, damit diese an verschiedenen Orten hinterlegt werden können.

Wir empfehlen auch, eine Patientenverfügung zu erstellen und den Entscheid dort festzuhalten.

Früher konnte man sich auch ins nationalen Organspenderegister Schweiz von Swisstransplant als Nicht-Organspender eintragen. Dieses Register wurde aber wegen Sicherheitsmängeln im Oktober 2022 aufgehoben.
(Das Register konnte von behandelnden Ärzten eingesehen werden. So hätte der Patientenwille in der Schweiz auch respektiert werden sollen, wenn der Ausweis nicht auffindbar war oder keine Angehörigen erreicht werden konnten.)
Ein neues Register ist vom Bund im Zusammenhang mit der Einführung der Widerspruchsregelung für 2025 geplant.

P.S. Sie können auch verhindern, dass ein Familienmitglied zum Organspender wird, indem Sie den behandelnden Ärzten mitteilen, dass Sie mit einer Organentnahme nicht einverstanden sind.
Selbst wenn ihr Familienmitglied einen Or
ganspendeausweis hat und im Transplantationsgesetz festgehalten ist, dass der Wille der sterbenden Person Vorrang habe vor dem Willen der Angehörigen, führen Ärzte und Ärztinnen in ganz Europa keine Organentnahme gegen den Willen der Angehörigen durch, weil sie den Schmerz der Angehörigen über den plötzlichen Verlust eines nahestehenden Menschen nicht durch eine unerwünschte Organentnahme noch vergrössern wollen.
Es braucht auch keinen einstimmigen Entscheid der Angehörigen. Es genügt eine Person, die sich gegen die Entnahme ausspricht, damit diese nicht durchgeführt wird.




 

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